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Änderung LBOVVO BW, §18, Wegfall der bautechnischen Prüfung 11 Mär 2022 09:12 #73947

Bisher konnte man in Baden Württemberg bei prüffreien Bauvorhaben als Bauingenieur mit mindestens 5 Jahren Erfahrung auf dem Gebiet der Baustatik statische Berechnungen aufstellen und Bauanträge als Tragwerksplaner unterschreiben.
Nach der neuen  LBO VVO §18 vom 21.12.2021 muss man nun in die Liste nachweisberechtigter Personen im Bereich der Standsicherheit eingetragen sein. Das bedeutet Kosten von 800-1.000 € pro Jahr für die Eintragung. Plus evtl. Versicherung.
Bisher habe ich neben meiner Haupttätigkeit ab und zu mal einen Anbau oder einen Carport gerechnet, und hatte das auch für meinen nahenden Ruhestand geplant. Mit dieser Änderung wird das aber uninteressant.
Mich würde interessieren ob andere Kollegen auch dieses Problem haben, bzw. ob es dazu Tips gibt.

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Änderung LBOVVO BW, §18, Wegfall der bautechnischen Prüfung 11 Mär 2022 10:18 #73948

Moin,
hier gibt es eine Funktion "Forum durchsuchen"
Stichworte: BRD, Qualifizierter, Tragwerksplaner, Neufassung, Tragwerksplanerliste, Feierabendstatiker
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Änderung LBOVVO BW, §18, Wegfall der bautechnischen Prüfung 11 Mär 2022 11:18 #73950

Ich persönlich finde das sehr Begrüßenswert, dann muss man sich weniger mit der Billigkonkurenz, die nicht mal eine Versicherung hat rumärgern
Folgende Benutzer bedankten sich: Baumann, D.avid

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Änderung LBOVVO BW, §18, Wegfall der bautechnischen Prüfung 11 Mär 2022 11:26 #73951

Ich persönlich finde das sehr Begrüßenswert, dann muss man sich weniger mit der Billigkonkurenz, die nicht mal eine Versicherung hat rumärgern
 

naja, wenn man mit denen im Wettbewerb steht, ist eh was schiefgelaufen.
Folgende Benutzer bedankten sich: statiker99, ql2/99

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Änderung LBOVVO BW, §18, Wegfall der bautechnischen Prüfung 12 Mär 2022 14:15 #73963

Naja, die Anmeldegebühr beträgt 150 Euro, plus 50 Euro/Jahr Listengebühr.
Man kann da auch noch nicht einmal was über den Preis machen, die Prüfgebühren
selbst bezahlen.
Die Prüfingenieure rechnen direkt über Ihren Verband ab.
Da geht nix mit "Kulanz"?

Bei einem Rohbauwert von 300.000 Euro sind wir da schon bei über 2000 Euro
Prüfgebühren.

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Änderung LBOVVO BW, §18, Wegfall der bautechnischen Prüfung 16 Mär 2022 14:37 #74026

Ist gar nicht so schlimm und teuer.

Wie Jörg bereits schrieb: 1x150€ + 50€/a als Nichtmitglied
www.ingbw.de/fileadmin/pdf/antraege/Antr..._Standsicherheit.pdf
Folgende Benutzer bedankten sich: hsholzplan

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