Willkommen, Gast
Benutzername: Passwort: Angemeldet bleiben:
  • Seite:
  • 1
  • 2
  • 3

THEMA:

Schon wieder der Betonkrampf! 15 Feb 2022 14:54 #73631

Was steht wo?

Der w/z-Wert ist innerhalb der WU Richtlinie unter Punkt 7.1 (2), die Anforderungen an das Größtkorn ebenso sowie unter Punkt 8.5.2.1(2).

Der TWP legt in seinen Bemessungen hinsichtlich Rissbreitenbegrenzungen gewisse Grundsteine, deren Umsetzung er gegenüber der Baufirma auch benennen muss. Jetzt kann man aber nciht erwarten, dass der Rohbauer die Statik durchforstet und sich dort die Annahmen herausließt, folglich ist es in meinen Augenen bennennungspflichtig durch den TWP.

Mitwirkungspflichten des TWP an der Rezeptur sind im Anhang A benannt, siehe dort Zeile 22.

Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.

Schon wieder der Betonkrampf! 15 Feb 2022 15:13 #73633

Hallo ,

Entwurfsplanung: Die im Screenshot ersichtlichen Baustoffangaben gebe ich auf dem Entwurfsplan an.

Ausführungsplanung: Keine weiteren Angaben. Angaben aus der Entwurfsplanung werden übernommen. 

 

Grüße
Lehmann
Anhänge:
Folgende Benutzer bedankten sich: IB Herzogenaurach

Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.

Letzte Änderung: von Lehmann.
  • Seite:
  • 1
  • 2
  • 3

Copyright © 2022 diestatiker.de | ein Service von Planungsbüro Uhrmacher  | Aunkofener Siedlung 17 - D-93326 Abensberg
Telefon: 0 94 43/90 58 00, Telefax: 0 94 43/90 58 01 | E-Mail: office[@]diestatiker.de | Alle Rechte vorbehalten