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Schon wieder der Betonkrampf! 14 Feb 2022 10:24 #73592

  • IB Herzogenaurach
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  • Beiträge: 468
Folgendes passiert, eine E-mail wird gesendet von der

1) Die "XY Zement Firma

an die

2) "XY Betonbau und Sanierungs Firma"

weiter an die

 3) Dann schreibt  "XY Rohrbau-Firma"

weiter an die

4) Dann Schreibt die  "Generalplaner Ingenieurbauwerke Firma "

weiter an den

5) Statiker

da steht "Sorten sowie Lieferverzeichnis" bitte um Bemerkungen.

In den 2 Anhängen sind Tabellen mit verschiedenen Angeben wie die Betone gemischt werden können.



Wie findet ihr das ganze?
Was muss der Tragwerksplaner alles angeben?
Reicht es aus anzugeben "C30/37 WU" ?
Muss ich noch das Gröstkorn angeben?

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Letzte Änderung: von IB Herzogenaurach.

Schon wieder der Betonkrampf! 14 Feb 2022 12:20 #73601

"Wie findet ihr das ganze?"
undurchsichtig ;)

mir fällt auf anhieb ein, dass, wenn knochenhart, d.h. als teil des wu-konzeptes. aber auch in anderen fällen, wu-beton angegeben wird, angaben zur erhärtungsgeschwindigkeit notwendig sein könnten.

bzgl. grösstkorn gibt es wohl verschiedene meinungen - ich glaube, ich vertrete da eine minderheitenmeinung ("grösstkorn? not my job")

die kenntnisnahme eines sorten-/lieferverzeichnis würde ich vermutlich ebenso, "not my job", ablehnen.

grüsse, markus
Markus L. Sollacher, Berat. Ing. BYIK
mlsollacherATt-onlinePUNKTde
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Schon wieder der Betonkrampf! 14 Feb 2022 12:23 #73602

  • IB Herzogenaurach
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  • Beiträge: 468
Also wären Ihre Angaben auch nur z.B.: C30/37 WU und vielleicht das Kommentar beton soll langsam erhärten ?

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Schon wieder der Betonkrampf! 14 Feb 2022 12:47 #73605

"...C30/37 WU und vielleicht das Kommentar beton soll langsam erhärten.."

Ich würde da nix weiter kommentieren sondern die Unterlagen "zu meiner Entlastung" zurücksenden 
Eventuell den Hinweis auf Statik / Pläne (das diese Unterlagen zu beachten sind).

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Schon wieder der Betonkrampf! 14 Feb 2022 16:37 #73610

Hallo IB Herzogenaurach,

Thematik wurde hier schon vormals mit unterschiedlichen Auffassungen diskutiert .

Meine Auffassung .. (tätig im Brückenbau)

Es sind lediglich die Eigenschaften des Betons anzugeben.
Natürlich gehört insbesondere auch eine Angabe bzgl. Festigkeitsentwicklung des Zements (r-Wert) mit auf den Plänen.
Wenn absehbar ist dass gewisse Bauteile sehr dicht bewehrt sind, kann man auch noch eine 8er oder 16er Körnung vorgeben.

Grüße
Lehmann

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Letzte Änderung: von Lehmann.

Schon wieder der Betonkrampf! 14 Feb 2022 19:25 #73614

Na ja,
die Expositionsklasse muss der Tragwerksplaner schon angeben.
Aber die Betonzusammensetzung - keine Ahnung....

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