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Folgendes passiert, eine E-mail wird gesendet von der
1) Die "XY Zement Firma an die 2) "XY Betonbau und Sanierungs Firma" weiter an die 3) Dann schreibt "XY Rohrbau-Firma" weiter an die 4) Dann Schreibt die "Generalplaner Ingenieurbauwerke Firma " weiter an den 5) Statiker da steht "Sorten sowie Lieferverzeichnis" bitte um Bemerkungen. In den 2 Anhängen sind Tabellen mit verschiedenen Angeben wie die Betone gemischt werden können. Wie findet ihr das ganze? Was muss der Tragwerksplaner alles angeben? Reicht es aus anzugeben "C30/37 WU" ? Muss ich noch das Gröstkorn angeben? |
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Letzte Änderung: von IB Herzogenaurach.
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"Wie findet ihr das ganze?"
undurchsichtig ![]() mir fällt auf anhieb ein, dass, wenn knochenhart, d.h. als teil des wu-konzeptes. aber auch in anderen fällen, wu-beton angegeben wird, angaben zur erhärtungsgeschwindigkeit notwendig sein könnten. bzgl. grösstkorn gibt es wohl verschiedene meinungen - ich glaube, ich vertrete da eine minderheitenmeinung ("grösstkorn? not my job") die kenntnisnahme eines sorten-/lieferverzeichnis würde ich vermutlich ebenso, "not my job", ablehnen. grüsse, markus Markus L. Sollacher, Berat. Ing. BYIK
mlsollacherATt-onlinePUNKTde
Folgende Benutzer bedankten sich: IB Herzogenaurach
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Also wären Ihre Angaben auch nur z.B.: C30/37 WU und vielleicht das Kommentar beton soll langsam erhärten ?
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Hallo IB Herzogenaurach,
Thematik wurde hier schon vormals mit unterschiedlichen Auffassungen diskutiert . Meine Auffassung .. (tätig im Brückenbau) Es sind lediglich die Eigenschaften des Betons anzugeben. Natürlich gehört insbesondere auch eine Angabe bzgl. Festigkeitsentwicklung des Zements (r-Wert) mit auf den Plänen. Wenn absehbar ist dass gewisse Bauteile sehr dicht bewehrt sind, kann man auch noch eine 8er oder 16er Körnung vorgeben. Grüße Lehmann |
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Letzte Änderung: von Lehmann.
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Na ja,
die Expositionsklasse muss der Tragwerksplaner schon angeben. Aber die Betonzusammensetzung - keine Ahnung.... |
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