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Gast
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Schönes neues Jahr euch allen!
Ich würde gerne überprüfen ob bei einem Stahlunterzug HEB 220 im Auflagerbereich eine Steife notwendig ist. Beim System handelt es sich um einen Einfeldträger mit einer Spannweite von 5 m. Gelagert ist der Unterzug beidseitig auf einem rechteckigen Stahlhohlprofil. Der Anschluss erfolgt über eine Kopfplatte. Die einzuleitende Kraft beträgt 104 kN (Designwert). Ich kann dazu nur die folgende Bedingung finden: hw/t > 72*ε/η Also ist das der Fall, ist eine Auflagersteife erforderlich?! Ich kann mir das nicht ganz erklären, weil die aufzunehmende Kraft hier nirgends einfließt und sie erst beim Nachweis der Auflagersteife eine Rolle spielt. Bitte um Hilfe! |
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Ahoi!
Schau mal in DIN EN 1993-1-5, Kap. 6. und/oder in "Stahlbau-Praxis nach Eurocode 3", Band 2: Verbindungen und Konstruktionen, Kap. 4 "Rippen und rippenlose Krafteinleitung" von Prof. Gerd Wagenknecht. |
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Letzte Änderung: von Mitch.
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Hallo Luca,
DIN EN 1993-1-5, Kap. 6 ist genau der richtige Nachweis. Damit wird die Tragfähigkeit einer rippenlosen Lasteinleitung berechnet. Du startet mit 3 Bilder, wo du dir den entsprechenden Fall raussucht. Dann wertest du einen Formelapparat aus, der dir die Tragfähigkeit liefert. Hat der Träger jedoch noch ein Biegemoment (Die Auflager eines Einfeldträgers haben keins), dann kannst du nur 60% ansetzen, ansonsten Interaktionsnachweis. Die rippenlose Tragfähigkeit eines HEB 220 müsste etwa bei 300kN liegen. |
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Hallo
eigentlich wäre das ja ein Beulnachweis. Konstruktiv mit einer Auflagerstefe umgangen und akzeptiert. |
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Das ist so nicht ganz richtig. Den Beulnachweis erschlägt man ganz elegant über denb/t - Nachweis, der wird abe ri.d.R. nicht massgebend. Bei der rippenlosen Lasteinelitung wird die Kontaktfläche der übereinander liegenden Profile in Bezug auf die Flanschdicken unr die Ausrundungen massebend. Ist die Einwirkung zu gross, so dass Kontaktspannung im Steg (21,8 kN/cm² bei S235) überschritten ist, wird über die Rippe im stärkeren Profil dann mehr Flanscheinfluss aktiviert, so dass es dann passt (Trägerkreuzung unterschiedlicher Profile) Ansonsten macht man im Auflagerbereich eine Rippe, um die Gabellagerung für den BDKNachweis zu simulieren, wenn der Träger keine Kopplatte hat undnur aufliegt. |
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Wenn ich konstruktiv kein Stabilitätsproblem ala BDK habe und nur einen einfachen Spannungsnachweis führen möchte, ist es dann nicht wie folgt?
Lastausbreitungswinkel vom Steg in den unteren Flansch mit der Last aus Auflagerkraft und Pressungsnachweis führen. Wenn es klappt, wozu dann eine Rippe ? Wenn es nicht klappt, dann kann ich ne Rippe nehmen oder den Flansch auf Biegung nachweisen und somit die gesamte Flanschbreite für den Pressnachweis ansetzen. Oder ich mach halt ne Rippe und umgehe die Flanschbiegung. Unabhängig davon ist ein Beulnachweis im Steg zu führen, wenn die Bedingung (s. Posts der Vorredner) es verlangt. Das Ausknicken der Rippen ist ggf. nachzuweisen... Frage ist allerdings wie hoch die Lasten sind. |
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Letzte Änderung: von Badoo.
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