Willkommen, Gast
Benutzername: Passwort: Angemeldet bleiben:

THEMA:

Kunde zahlt Rechnung nicht. 03 Nov 2021 22:45 #72622

  • IB Herzogenaurach
  • IB Herzogenaurachs Avatar Autor
  • Offline
  • Beiträge: 466
Wie würdet ihr reagieren bei folgenden Fall.

Größeres Bauvorhaben im Wohnungsbau was geprüft werden muss, von ca. 100 Plänen sind 80 Pläne schon freigegeben.

1e Abschlagsrechnung wurde an den Kunden (Bauträger) gesendet und der hat nicht gezahlt.

Wie würdet ihr reagieren?
Kann man auch rechtmäßig die Arbeiten einstellen und kein Prüfeintragungen übernehmen mit der Angabe das man auf die Bezahlung wartet?
Ist euch so etwas in der Art schon mal passiert?

Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.

Kunde zahlt Rechnung nicht. 03 Nov 2021 23:44 #72623

"Kann man auch rechtmäßig die Arbeiten einstellen.."

Nein

"Ist euch so etwas in der Art schon mal passiert?"

Nein

Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.

Kunde zahlt Rechnung nicht. 04 Nov 2021 07:36 #72624

"Kann man auch rechtmäßig die Arbeiten einstellen.."

Nein
 
Nein, kann man nicht? Warum sollte das nicht gehen? Klar, man verletzt dann die eigenen VErtragspflichten und kann ggfs. dafür haftbar gemacht werden, jedoch erhöht das in meinen Augen schon den Druck auf den säumigen Zahler. Aber, es bleibt eben die Haftung, die den Schuss dann schnell nach hinten gehen lassen kann.... Hier gilt es genau zu überlegen.

Säumige Zahler gibt es. Was kannst Du machen? Zahlungserinnerungen, ein Gespräch suchen und klären, warum es zu dem Zahlungsverzug kommt und eine für beide Seiten akzeptable Einigung finden, Rechtsbeistand usw.

 

Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.

Kunde zahlt Rechnung nicht. 04 Nov 2021 08:01 #72625

"Kann man auch rechtmäßig die Arbeiten einstellen.."

Nein

 
Nein, kann man nicht? Warum sollte das nicht gehen? Klar, man verletzt dann die eigenen VErtragspflichten und kann ggfs. dafür haftbar gemacht werden, jedoch erhöht das in meinen Augen schon den Druck auf den säumigen Zahler. Aber, es bleibt eben die Haftung, die den Schuss dann schnell nach hinten gehen lassen kann.... Hier gilt es genau zu überlegen.
 

Statiker99 hat schon Recht. Das kann schnell nach hinten losgehen, sogar ohne Vertrag. Seinerzeit hatten wir den Fall mit der Bundesbahn. Erst einmal mit der Planung anfangen (Überführung), weil so ein Vertragswerk ja lange dauert. Es wurde also geplant und gemacht und gezeichnet. Die parallele Vertragsgestaltung war schwierig und vor allem langwierig. Es musste immer wieder mit Frankfurt Rücksprache gehalten werden, wie das immer so ist. Irgendwann hatte unser Häuptling die Nase voll und wollte die Planung einstellen. Die DB meinte nur "ok, dann holen wir einen anderen der auf eure Kosten weitermacht". Die Nachfragen bei unseren Anwälten ergaben, dass die DB im Recht war. Stichwort " Konkludentes Handeln ". Einergmaßen rechtssicher kann man nur verzögern, da ja keine Termine vertraglich existieren. Zumindest nicht solange, wie die andere Seite dieses nicht aus bestehendem Schrift./Mailverkehr heraus ableiten kann. Es gilt, dass Lieferung und Bezahlung juristisch zwei getrennte Paar Schuhe sind.

Bei nicht gezahlten Rechnungen schicke ich ein Zahlungserinnerung und danach ein Mahnung. In dieser steht unten beim Verteiler der Name (m)eines Rechtsanwaltes. Natürlich nur um Eindruck zu machen. Zieht eigentlich immer, kommt aber selten vor. (Bauträger sind sicherlich keine Traumkundschaft und höchst vermeidenswert)
 
Folgende Benutzer bedankten sich: statiker99, rootpickel

Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.

Kunde zahlt Rechnung nicht. 04 Nov 2021 08:05 #72626

Ja, ganz richtig, daher mein Einwand.
Möglich ist es schon, nur der möglichen Konsequenzen muss man sich bewusst sein.

Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.

Kunde zahlt Rechnung nicht. 04 Nov 2021 09:11 #72627

@rootpickel

Die Frage war:
"Kann man auch rechtmäßig die Arbeiten einstellen...."

Da hätte ein einfaches NEIN gereicht.

___________________________________________________

So wie von DeO erläuter habe ich das Thema auch in Erinnerung, bin aber kein Jurist.
Allerdings ist es weniger das "konkludente Handeln" sondern das Thema Leistungsverweigerungsrecht.

Möglicherweise sind im vorliegenden Fall Mängel der Bewehrungspläne das Problem,
z.B. fehlende Angabe des Größtkorns.  

Im vorliegenden Fall, wenn Gespräche nicht helfen, 
- Mahnung schreiben
- Mahngebühren
- Zinsen geltend machen

Andererseits ist es aber auch ganz schön wenn nicht so viel Geld eingeht,
erspart einem die Negativzinsen.


 

Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.

Copyright © 2022 diestatiker.de | ein Service von Planungsbüro Uhrmacher  | Aunkofener Siedlung 17 - D-93326 Abensberg
Telefon: 0 94 43/90 58 00, Telefax: 0 94 43/90 58 01 | E-Mail: office[@]diestatiker.de | Alle Rechte vorbehalten