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Sehr eng bewehrter Unterzug. 01 Nov 2021 19:15 #72608

Hi,
nachdem sich hier langsam zeigt, dass hier um "sollte", oder, wie man im Rheinland sagt, "besser isses" geht, könnte man ja mal überlegen, was passiert, wenn der TWP keine Hinweise auf das Größtkorn bei eng bewehrten Bauteilen angibt:
A.) worst case: der BU bestellt 32er Korn, betoniert damit und beim Ausschalen sieht man die Bescherung. => ich würde sagen: Schuld des BU
B). der BU merkt es rechtzeitig und meldet Mehrkosten beim Bauherrn an.
 Dann würde ich als BH als erstes den TWP fragen, ob das nötig ist (ob die Mehrkosten berechtigt sind, weiß hoffentlich der Ausschreibende)
Dann kann man als vorausschauender Planer die Information direkt auf den Plan schreiben. Dann muss man sich hinterher nicht fragen lassen -  das sieht immer so aus, als hätte man was vergessen.

Für die Baustelle kommt erschwerend dazu, dass  oft erst kurz vor der Betonage festgestellt wird, dass ein anderer Beton benötigt wird und dann Vertragsdiskussionen zu Bauverzögerungen führen.

Optimal wäre also, wenn das Thema schon in der Ausschreibung komplett geklärt ist. Aus Sicht der Planung am Besten, indem die Verantwortung für die Betonzusammensetzung komplett beim BU bleibt. In der Konstruktionsbeschreibung sollte dann ein Hinweis stehen, dass solche Bauteile vorkommen usw.  - aber, ob das zur VOB passt...?
Schönen Tag!

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Sehr eng bewehrter Unterzug. 02 Nov 2021 10:20 #72610

"Optimal wäre also, wenn das Thema schon in der Ausschreibung komplett geklärt ist."

Hallo diego,
jeder hat seinen eigenen Erfahrungs - und Tätigkeitsbereich.

Bei mir läuft das im Regelfall so ab:

auf der Bauherrnseite:
- LPH 1 - 3
- funktionale Ausschreibung (beinhaltet von unserer Seite Entwurfsplanung + Entwurfsbeschreibung + Dauerhaftigkeitskonzept + ....)
- LPH 4

ggf. auf der GU - Seite:
LPH 5

Optimal ist es wenn der Entwurf paßt und das Thema Größkorn gar keins ist , daher kämpfe
ich in der LPH 2 + 3 um vernünftige Querschnitte
, im Regelfall mit Erfolg.

Sollte es Besonderheiten geben (hohe Bewehrungsanteile, zusätzliche Hilfsabstützungen im Bauzustand, geschraubte
Bewehrungsstöße usw. usw.) weisen wir in den Entwurfsplänen / Entwurfsbericht darauf hin.

Bis die Bewehrungspläne vorliegen ist die Preisbildung des GU und der Vertrag längst abgeschlossen.
Mehrkosten im Zusammenhang mit fehlender Angabe Größtkorn sind mir noch nicht untergekommen,
aber wie gesagt, ist nur mein Erfahrungsbereich.





 

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Sehr eng bewehrter Unterzug. 03 Nov 2021 02:19 #72615

Was mich fast zum Herzinfarkt, oder Gehirntumor gebracht hat, ist daß man 
für ein Ingenieursbasiswissen, eine Daumenregel, guter Dienstleistung, ... geforderter
Information, die "HOAI " rauszerrt und dafür eine Zusatzleistung, rechtfertigen möchte.

Mein Studiengang hieß, Konstruktiver Ingenieurbau.
Heute wird der Bergriff Tragwerksplaner benutzt.
Beide Begriffe beinhalten die Seele des Deutschen Ingenieurswesen!

Planen und Konstruieren!

Das habe ich auch angesprochen mit den Begriffen Bauschaummentalität, Rechenknecht, oder Ingenieur,

Für mich gibt es genügend Hinweise, durch meine Lehrherren, Nachfragen, Berufsleben und Normenverweise,
die mich dazu "nötigen" das Größtkorn in meinen Nachweisen anzugeben.
Besonders natürlich bei einem Bauteil das eng bewehrt ist.

Natürlich habe ich durch meine vielfältigen und komplexen Erfahrungen, Aufgabenstellungen, als Bauingenieur,
leitender Ingenieur, Oberbauleiter und das alles gleichzeitig im Öl & Gasbereich in Nord Afrika, eine andere Sichtweise.
Aber die hat micht geschult und geprägt:
Wer schreibt, der bleibt!
Wer spezifiert, wird nicht angerufen!

Das gilt für mich immer noch, uneingeschränkt auch für meine jetzigen Aufgaben in Deutschland.

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Letzte Änderung: von Jörg.

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