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Gast
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Hallo Kollegen,
darf der Hersteller eines Vordachs in seinen all. Geschäftsbedingungen festlegen, dass Schneeanhäufungen auf dem Vordach zu entfernen sind und darf der Statiker dann den möglichen Schneesack bei der Berechnung des Vordachs außer Acht lassen? Wie ist die rechtliche Beurteilung? Viele Grüße Emil |
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Hallo,
Weiß ich nicht. Fakt ist aber, dass du offenbar die anerkannten Regeln der Technik nicht einhältst. Ob du dich mit einem Schreiben freizeichnen kannst, ist mehr als fraglich, denn du bist der Fachmann. Deshalb beauftragt dich ja der Hersteller und macht die Statik nicht allein. Der Hersteller wird immer sagen, er hätte sich was die Statik angelangt auf dich verlassen. Also eher Finger weg. Soviel kannst du mit dem Vordach gar nicht verdienen, dass es einen Schaden aufwiegt. Und falls das Vordach auch noch in Serie hergestellt werden sollte, dann frag mal vorher deine Versicherung, ob sie sowas versichern. Spätestens dann ist die Entscheidung gefallen. Gruß mmue
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Hi,
nur der Begriff "Schneeanhäufung" als Angabe ist technisch + rechtlich falsch. Eine "normale" Schneelast im Hochschwarzwald ist höher als eine Schneeanhäufung in Rhein/Main. Der Vordach-System-Hersteller kann aber durchaus eine maximale Traglast angeben die dann der Bauherr bzw. dessen beaufragte Fachfirma oder Planer anhand der örtlichen Gegebenheiten (Lastannahme zum Standort) beurteilen muss. Problempunkt ist aber eher die Anbindung am Bestand, entweder lausiges Altmauerwerk und/oder durchs WDVS Grüße |
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Hallo,
der Begriff "Schneeanhäufung" ist geläufig und kann daher m. E. nicht falsch sein. Es geht dabei natürlich um abrutschenden und anwehenden Schnee an Höhensprüngen von Dächern, der zusätzlich zu den "normalen" (vom Bauort abhängigen) Schneelasten zu berücksichtigen ist. Viele Grüße Emil |
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Hallo omega,
"NUR" den Begriff Schneeanhäufung zu nennen ohne weitere Angaben wie diese definiert ist war gemeint. Ansonsten ist das Ansinnen dieses AGB Punktes für die Tonne. So ein Punkt ist in den AGBs sowieso falsch und gehört in eine Technische Beschreibung. Laut deiner Frage steht in den AGBs: "Schneeanhäufungen sind zu entfernen" Ohne Angabe eines Grenzwertes impliziert dies sogar Folgendes: => Dem Vordach-Hersteller ist bewusst dass Schneeanhäufungen auftreten können. Schneeanhäufungen wie Du sie definierst sind demnach zumindest temporär zulässig und vorhanden bevor diese überhaupt entfernt werden können/müssen. => Dies hätte technisch nur Auswirkung auf Materialien mit lastdauerabhängigen Festigkeitswerten. Es steht in den AGBs z.B. nicht: "Das Vordach darf nur an Stellen angebracht werden an denen keine Schneeanhäufung auftreten kann" ergo, was bedeutet dies für den Statiker? Grüße Ernst |
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Ja, der Hersteller darf das.
Nein, der Ingenieur darf das nicht! |
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Letzte Änderung: von Jörg.
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