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Schneesack auf Vordach vertraglich ausschließen 04 Okt 2021 08:20 #72349

Ich möchte mich in dieses betagte Thema einmal einschalten.

In meinen Augen kann durchaus eine vertragliche Lastregelung zwischen Hersteller und Tragwerksplaner geschaffen werden und das Vordach für eine definierte Maximallast bemessen werden.

Nur: Wie soll diese Regelung praktisch für den späteren Nutzer greifbar sein? Wann muss er dann sein Dach räumen? Gerade bei Schnee ist das dann nicht pauschal mit einer Schneehöhe XY beschreibbar. Hier bedarf es dann eher Ausstechversuchen, um die vorhandene Last zu ermitteln....

Insofern sehe ich eine solche Regelung zwischen AG und TWP eher schwierig in der praktischen Ausführung, weil nicht umsetzbar. Ein Käufer eines solchen Vordachs will das Ding installieren, Anschlüsse dann vergessen können und nicht bei jeder Schneeflocke Angst haben wollen.

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Schneesack auf Vordach vertraglich ausschließen 13 Okt 2021 21:52 #72437

Hallo Kollegen,

auf Grundlage der erteilten wenigen Informationen und ohne die AGBs oder Einzelheiten zu kennen, äußere ich mich auch mal unverbindlich zu der Angelegenheit.

Um es auf den Punkt zu bringen, der nach technischen Baubestimmungen anzuwendende Eurocode 1 schreibt im Kapitel 6 oder präzise im Anhang B unter Punkt B.3 vor, dass Schneeverwehungen bei tieferliegenden Dächern als Belastung anzusetzen sind. Nirgendwo ist es erwähnt oder zulässig, dass auf diese Lastannahmen verzichtet werden darf, wenn für alternative Maßnahmen gesorgt wird.

Wie der Kollege zuvor ausführte, kann doch niemand gewährleisten, dass Schneeverwehungen oder Anhäufungen nicht auftreten oder dass diese ständig beim kalten Wetter, Wind und Schnee entfernt werden. Daher sind Schneelasten anzusetzen. Wie mmue anfangs es erwähnte, ansonsten hältst du die anerkannten Regeln der Technik nicht ein.

Der Hersteller dürfte diese Bedingungen in seinen AGBs aufnehmen oder festlegen aber allerdings wären sie gemäß § 307 Abs. 1 BGB unwirksam und bei auftretenden Schäden würde der Hersteller (und evtl. Mitbeteiligte) vollumfänglich haften. (Es kommt aber auch drauf an, ob das Bauvorhaben genehmigungs- oder prüfpflichtig ist.)

Gemäß § 307 Abs. 1 BGB sind die AGBs unwirksam, wenn sie den Vertragspartner unangemessen benachteiligen. Gemäß § 307 Abs. 2 Nr. 1 BGB ist eine unangemessene Benachteiligung im Zweifel anzunehmen, wenn eine Bestimmung mit wesentlichen Grundgedanken der gesetzlichen Bestimmung (Eurocode 1), von der abgewichen wird, nicht zu vereinbaren ist. Diese Vereinbarung dürfte unwirksam sein, da von der gesetzlichen Regelung der technischen Baubestimmungen und des Eurocodes 1 abgewichen wird.   Der Eurocode 1 lässt diese Abweichung nicht zu. Schneelasten sind anzusetzen.

Der Statiker darf diesen möglichen Schneesack bei der Berechnung des Vordachs nicht außer Acht lassen. Ein qualifizierter Tragwerksplaner oder Prüfingenieur müssten diese Schneebelastung berücksichtigen, andernfalls machen sie sich mithaftbar, falls irgendwelche Schäden auftreten.
Folgende Benutzer bedankten sich: markus

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Letzte Änderung: von SOPIK.

Schneesack auf Vordach vertraglich ausschließen 14 Okt 2021 06:04 #72440

Ich denke das dies nur in einer ordentlich aufgesetzten "Nutzungsvereibarung" entsprechend geregelt werden kann.

Beispiele welche dokumentiert sind:
proHolz Austria: Nutzungsvereinbarung – Protokoll eines Dialogs SchneelastenZuerst ist zu klären, ob die charakteristischen Werte der Norm anzusetzen sind bzw. ob in Fällen, bei denen die Norm besonders ungünstige Annahmen vorsieht (Höhensprünge bei Gebäuden usw.), vom Richtwert der Norm abgewichen werden kann, um eine wirtschaftlichere oder formal überzeugendere Lösung zu ermöglichen. Etwaige Auswirkungen auf die Nutzung sind danach genauso zu bestimmen wie ob ab einer gewissen Belastung in bestimmten Bereichen, Schnee abgeschaufelt werden muss. Angaben zum nötigen Prozedere (Festlegen der Grenzbelastung und Messen der Schneelast) sind in den Nutzungsanweisungen darzulegen.

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Schneesack auf Vordach vertraglich ausschließen 14 Okt 2021 07:16 #72441

Die Hersteller/Lieferanten geben im Regelfall die zulässige Schneehöhe an,
im Beispiel anbei z.B    Schneehöhe bis 269 mm bzw. 299 mm    

Anhänge:

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Schneesack auf Vordach vertraglich ausschließen 15 Okt 2021 06:20 #72454

naja,

zur DIN 1055-5 gab es mal Überlegungen bzgl. der Räumung von Vordächern, sh. lfd. Nr. 17

www.din.de/resource/blob/62722/5c460ce6b...-din-1055-5-data.pdf
In nichts zeigt sich der Mangel an mathematischer Bildung mehr als in einer übertrieben genauen Rechnung.[Gauß]

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