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"An welcher Stelle fließt denn eine Drehsteifigkeit des Fundamentes in den Grundbruchnachweis ein?"
ich würde den Begriff "Biegesteifigkeit" der Fundamentplatte verwenden. Die Platte ist im Regelfall steif genug um dem Grundbruch entgegenzuwirken, so habe ich prostab verstanden. Im Zweifelsfall kann man das aber näherungsweise nachweisen, macht aber keiner. |
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Eine solche Rechnung kann man den Leuten nicht zumuten, deshalb gibt es konstruktive Regeln. Das einfache drauf legen genügt nicht, die Bereiche müssen biegesteif verbunden (integriert) sein. Früher hat man im Wohnungsbau oft keine durchgehende BoPla ausgeführt, sondern den Boden erst nachträglich betoniert (oft auch mit Bewehrung versehen). Aber dazu musste man vergleichsweise tiefe Streifenfundamente ausbilden. Ein 50 cm breites und 20 tiefes Streifenfundament hätte keiner akzeptiert. Richtig und wie man sieht wird unterschieden, weil man die Grundbruchsicherheit durch unterschiedliche Maßnahmen verbessern kann: - durch eine genügende Einbindetiefe - durch Auflasten rechts und links - durch eine biegesteife Verbindung Und das war doch die Frage des OP, warum man es in einem Fall so und im anderen Fall so macht. es |
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Letzte Änderung: von prostab.
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nun gut, früher ... hier geht es nach meiner Lesart um heute und da würde sicher niemand ein 20cm tiefes Streifenfundament anordnen wollen. Ohne Frosteinfluss, eher ab 40cm, oft auch 50cm. Vorher fängt man doch gar nicht erst an. Bodenplatten jedoch sind heute üblicherweise durchgehend bewehrt und damit in sich biegesteif. Nur mal so ... Wenn man eine Sohlplatte per FEM gebettet rechnet, wird keiner nach Grundbruchnachweisen fragen. Welche Breite wollte man auch ansetzen... Die selbe Platte in Betrachtung eingeschriebener Streifenfundamente und Begrenzung der Bodenspannungen unter diesen soll jetzt plötzlich grundbruchsensibel sein? - Wohlgemerkt ... die identische Platte, identische Lasten und Konstruktion. Ich denke eher nicht. |
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Der Bemessungswert des Sohldruckwiderstands nach Vorschrift ist abhängig von der Fundamenttiefe ab GOK. Und die beträgt hier mindestens 80 cm.
Ein Grundbruchnachweis wäre erst erforderlich, wenn der Bemessungswert überschritten wird, was man aber tunlichst vermeidet und auch nicht im Sinn des Gutachtens wäre. Wie man den Nachweis nach dem Gutachten machen soll, ist ohnehin schleierhaft, weil keine Bodenkennwerte angegeben sind. Wie bei einer Gründungstiefe von 25 cm (Bodenplatte) zu verfahren wäre, steht nicht in dem Gutachten. Strenggenommen gelten 80 cm und Sigma.rd. Und was unter ideell zu ver stehen ist, sollte mit dem Gutachter geklärt werden Wie weise ich die Steifigkeit einer Fundamentplatte gegenüber Grundbuch nach? |
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Das ist jetzt eine völlige Sinnverdrehung meiner Argumente. Ich habe eine Begründung zu der Frage bzw Anmerkung des OP gegeben, die da lautete "... Bei den "ideellen Streifenfundamenten ... in der Bodenplatte scheint keine Einbindung erforderlich zu sein." Aber ich habe nicht einen absurden Nachweis für eine Bodenplatte gefordert. es |
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ok. Auf die Idee, dass man ideelle Streifenfundamente als eigenes Bauteil ohne kraftschlüssige Einbindung in die Sohlplatte verstehen könnte, bin ich nicht gekommen. Insbesondere, weil der Begriff "ideell" dieses ja schon ausschließt.
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Letzte Änderung: von DeO.
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