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Sehr geehrte Kolleginen und Kollegen,
wie würdet ihr reagieren bei folgender Situation. Ihr bekommt einen Großen Auftrag im Wohnungsbau für Mehrer größere Gebäude nach HOAI. Nach 12 Monaten Stunden verbraten ist nur 1 Haus beim Prüfer von 5 Häusern. Die Pläne behaupte ich habe eine Schlechte Qualität weil die Maßlinien unter einander nicht passen. Damit meine ich das 2-3 Maßlinien die einen gemeinsamen Anfangs und Endpunkt haben ergeben unterschiedliche Zahlen (m) in der Summe. Ebenfalls sind die Linien nicht so lang wie vermaßt sondern weichen leicht ab 0,5-1 cm. Darauf wird angesprochen aber es ändert sich nichts. Auf E-mail mit Anhang das konkrete Maßlinien Mathematisch nicht stimmen können wird nicht geantwortet oder nach mehreren Nachrichten. Ergebnis ist, es werden viele Stunden verbraten damit überhaupt ein Schalplan erstellt wird. Wie würdet ihr reagieren als Selbstständige Tragwerksplaner??? |
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Das muss einen nicht jucken. Die Termine und den Ablauf legt der Architekt fest, bzw. eher der Bauherr im Hintergrund Mit der Rechnungsstellung warte ich immer etwas ab, also nicht gleich nach Abgabe der Leistung, aber dann stelle ich die Rechnung, egal was ist. Das macht die Sache nicht einfacher und spricht nicht gerade für einen qualitätsanstrebenden Planer. Es könnte durchaus sein, dass der Bauherr (ist der = Architekt = Bauträger?) gar nicht mehr bauen will. Es hätte wohl schon länger die klare Ansage erfolgen sollen, dass die weitere Bearbeitung erst nach Vorlage brauchbarer Unterlagen erfolgen wird. Könnte gut sein, dass das Projekt schon tot ist. Wie beschrieben: Per Mail darstellen, dass weitere Leistungen erst nach Vorlagen vernünftiger Unterlagen erfolgen und Schalpläne (braucht man die überhaupt) und Bewehrungspläne nur auf Grundlage der Ausführungsplanung des Architekten in M 1:50 erfolgen. Das geht nur noch um Schadenbegrenzung. |
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Moin,
eine pragmatische Lösung könnte sein, dass du die Schalpläne so, wie du es richtig hältst, zeichnest und dann dem Architekten mit einem fetten "VORABZUG" zur Prüfung schickst, mit dem Hinweis, dass du wegen der unzulänglichen Vorleistung erst nach vollständiger maßlicher Freigabe mit den Bewehrungsplänen anfangen kannst und die Pläne auch erst danach zur Ausführung frei gegeben werden können. Im Übrigen hast du normalerweise kein Vertragsverhältnis mit dem Architekten. Wenn du mit dem nicht weiterkommst, ist der Auftraggeber dein Ansprechpartner. Ist das überhaupt eine Ausführungsplanung, die dir vorliegt? Oder sollst du auf Basis der Bauantragspläne arbeiten? Dann könntest du versuchen, eine besondere Leistung geltend zu machen. Außerdem lese ich da "Wohnungsbau". Mauern kann man nach den Objektplänen. Die Schalpläne sind nur für den Beton. Dann musst du nicht jede Wand und Tür vermaßen und hast einen Teil des Problems an den Rohbauer weitergegeben. Viel Glück!
Folgende Benutzer bedankten sich: markus, Baumann, DeO, statiker99
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"Ist das überhaupt eine Ausführungsplanung, die dir vorliegt?"
wie so oft beim Kollegen, Fragen über Fragen ....
Folgende Benutzer bedankten sich: IB Herzogenaurach
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Letzte Änderung: von statiker99.
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na ja, die Informationen sind wie so oft etwas dünn ....
Dann ist die Frage wie Sie arbeiten und auf welche Art Sie Ihre Informationen bekommen. Wenn die Einzelmaße einer Maßkette aufaddiert werden kann es schon mal zu Abweichungen zum Gesamtmaß kommen. Das muß kein Fehler sein. Wenn es ein Mauerwerksbau ist kommt es halt wie so oft auf den Einzelfall an (wofür und inw elchem Umfang braucht es Schalpläne). Wenn Sie zu den Papierplänen noch dwg's vom Architekt bekommen stellen sich bei Abweichungen zwischen den Maßen im Papierplan und den dwg's wieder andere Fragen. Welcher Weg da raus führt? Wer will das aus der Ferne beanrworten? Wennd es ganze aber schon seit 12 Monaten so holprig läuft, na ja, da hätte man eher früher die Notbremse ziehen müssen. Es ist zwar schön für Sie einen "großen Auftrag" zu haben, die Gefahr dabei ist aber in einen großen Haufen "Sch..." zu packen. |
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