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Aber nicht zwingend für den Statiker. Wenn es zum Streit kommt und ein Gutachter stellt fest, dass die übergebenen Grundlagen unzureichend waren, fliegt das durchaus dem Verursacher um die Ohren und das war nicht der Statiker. Das ist der juristisch richtige Weg. Ohne Frage. Nur ob der tatsächlich durchsetzbar und sogar langfristig strategisch richtig ist, ist eine andere Frage. Denn eines ist klar, wenn man aktiv die andere Seite juristisch angeht wird die sich wehren und ihrerseits auch Attacken reiten. Fehlerfrei ist niemand, also endet das mit einem Vergleich und die Juristen haben verdient. Besser sich gar nicht erst auf unbekannte AG mit großen Aufträgen einlassen. Nie nicht! |
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Fakt ist, du bist als Statiker am unteren Ende der Nahrungskette.
Nicht auf solche Aufträge einlassen, wenn man ein ungutes Bauchgefühl hat, ist der einzige richtige Weg. Dieses Bauchgefühl bekommt man leider erst, wenn man ein paarmal hart hingefallen ist. |
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damit wir jetzt mal endgültig vom urthema wegkommen: hat schon mal jemand erfolgreich mehrkosten aus planungsverzögerung geltend machen können? in welcher prozentualen grössenordnung?
hintergrund: ich bin mit sämtlichen überlegungen (und nicht nur ich allein) zu dem thema zu der erkenntnis gekommen "viel aufwand, wenig lohn". dadurch ein wirtschaftlich schlechtes projekt gut machen: nope. den projektfluss verbessern? geht eher mit verweis auf die verzögerungskette, die auch den twp erwischt. Markus L. Sollacher, Berat. Ing. BYIK
mlsollacherATt-onlinePUNKTde
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Planungsverzeugerung - gestörter Planungsablauf
Meine Erfahrung: Mehrkosten - eher keine Chance Schlechte Qualität Werkplanung Mehrkosten - eher keine Chance Planungsänderung Mehrkosten - eher gute Chance |
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Wie beim gestörten Bauablauf? Da scheitern die Baufirmen zunehmend an den größer gewordenen Hürden. Zu Recht auch.
Aber Versuch macht kluch. |
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