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Hallo,
bei einer Vertragserweiterung soll nun auch der Brandschutz von Stb-Bauteilen nachgewiesen werden, z.T. auch als Heißbemessung (HOAI 2013, Anlage 14, Lph 4 --> besondere Leistung). Hat jemand eine Angabe, wie das als Teilleistung bewertet werden kann, z.B. als Prozentsatz des Grundhonorars? Gruß mmue |
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von 3 v.H bis 7 v.H.
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Hallo,
Wo steht das? Gibt's eine Quelle dafür? Gruß mmue |
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AHO Heft Nr. 3 - Besondere Leistungen in der Tragwerksplanung. Auch wenn es dort für die LPH 5 (bei Stahlbeton) 3 v. H. bis 7 v. H. sind, wenn der Nachweis anhand von Tabellen erfolgt. Für die LPH 2 bis 4 und Nachweis anhand von Tabellen gelten 2 v. H. bis 4 v. H. In Summe für LPH 2 bis 5 also 5 v. H. bis 10 v. H. Erfolgen die Nachweise mit vereinfachten Bemessungsverfahren gilt LPH 2 bis 4 10 v. H. bis 15 v. H., LPH 5 wie vor. Sonstige Bemessungsverfahren nach Aufwand.
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