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Befahrbare Kellerdecke - Statik in Ordnung? 10 Feb 2021 22:05 #70301

[quote="cebudom"
Zu 1) Wieso fehlende Expositionsklasse? Aber C25/30 als Beton an sich passt.
Zu 2) JA, 3,0 kN/m2 passen, das sind nicht die 3,5kN höchstzulässiges Fahrzeuggewicht
Zu 3) Schwer zu sagen, aber wahrscheinlich ja. Aber: Es war dort vorher ein Raum (Garage) also Wände die diese Funktion erfüllen und jetzt fehlen. Dies wurde von euch ja eingespart, das konnte der Kollege Statiker bei der Erstellung nicht wissen.[/quote]

Erst einmal danke für deine Rückmeldung.

Ist die Expositionsklasse XD1 nicht bei Einzelgaragen anzusetzen? Hier würde ja dann C30/37 zu verbauen sein.

Die Statik wurde mit der Garage genehmigt, der TWP hat erst seit vorgestern Kenntnis das wir umplanen wollen. Dem lapidaren "passt schon" konnte ich eine gewisse Lustlosigkeit entnehmen. Ich solle mich einfach an den berechneten Belag von 1,5kn/m² halten (was die Auswahl des Belages extremst erschwert).

Die Decke wurde mit 25cm und der entsprechenden Bewehrung aus den geposteten Statikauszügen erstellt.

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Befahrbare Kellerdecke - Statik in Ordnung? 11 Feb 2021 07:30 #70302

jukia schrieb: Also leider wird sich diesen fragen hier niemand annehmen ABER

überlegen sie einfach selbst ein paar Minuten und versuchen Sie ...............
Thema Abdichtung ist dann wieder etwas komplexer und da wird sich erst recht niemand dazu auslassen


Verehrte Kolleg*innen,
es geht hier wahrscheinlich nicht um statisch, konstruktive "Probleme" sondern wahrscheinlich viel eher um die Frage der Honorierung und der Ausnutzung des beauftragten Kollegen/-in.

Können Sie liebe Bauherrschaft hier bestätigen einen HOAI konformen Dienstleistungsvertrag mit Ihrem Statiker/-in abgeschlossen und honoriert zu haben?

Würde also der Statiker Vertag einer Überprüfung der Honorarstelle der Ingenieurkammer stand halten?

Oder gab es da nennenswerte Abschläge?

Hat der Statiker/-in bisher vorliegende Änderungswünsche schon bearbeitet und beantwortet?
Wie viele gab es dazu vorher schon???

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Letzte Änderung: von Baumann.

Befahrbare Kellerdecke - Statik in Ordnung? 11 Feb 2021 07:57 #70303

Baumann schrieb: Verehrte Kolleg*innen,
es geht hier wahrscheinlich nicht um statisch, konstruktive "Probleme" sondern wahrscheinlich viel eher um die Frage der Honorierung und der Ausnutzung des beauftragten Kollegen/-in.


Hier geht es sicherlich nicht um die Ausnutzung eines Kollegen oder sonst etwas. Solche Unterstellungen verbitte ich mir ausdrücklich!
Wir haben 2018 ein Ausbauhaus über einen Generalunternehmer abgeschlossen, welcher auch die Statik in Auftrag gegeben hat. Falls gewünscht, kann ich Ihnen gerne die Adresse zukommen lassen, dort können Sie ja mal die Verträge anfordern und ggf. prüfen lassen.

Wie auch bereits hier gepostet, liegt der Ursprung in einem anderen Forum für Bauherren, bei der es um den korrekten Aufbau mit einem Belag von maximal 1,5kn/m² geht. Hier hat sich dann ein Architekt und ein weiterer User eingeschaltet, welche Probleme bei der bereits ausgeführten Statik hinsichtlich Expositionsklasse und wirkenden Horizontalkräften der PKWS sahen (völlig unabhängig, welches Bauwerke im Endeffekt auf die Decke gestellt werden).

Kurz: Ein Bauherr erhofft sich in einem öffentlich frei zugänglichen Forum eine Zweitmeinung, ob nicht Handlungsbedarf im Sinne einer Gefahrenabwehr besteht. Wie ich hier bereits auch gepostet habe, ist es völlig ok wenn sich niemand dazu äußern möchte. Mich aber in eine gewisse Ecke drängen zu wollen ist es definitiv nicht.

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Letzte Änderung: von Pommes01.

Befahrbare Kellerdecke - Statik in Ordnung? 11 Feb 2021 08:58 #70304

pommes!
frag den netten Kollegen der Garagenstatik ob er nicht durch eine kleine Änderungsstatik (gegen Honorar) die "Carportvariante mit Pflaster" bestätigen kann. Dann hast du es schriftlich, alles ist gut und geht schneller als in Foren rumzuhängen.
Du hast ja noch anderes zu tun am Grundstück.

Grüße
Ernst
Folgende Benutzer bedankten sich: Pommes01

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Befahrbare Kellerdecke - Statik in Ordnung? 11 Feb 2021 09:16 #70305

Ernst schrieb: pommes!
frag den netten Kollegen der Garagenstatik ob er nicht durch eine kleine Änderungsstatik (gegen Honorar) die "Carportvariante mit Pflaster" bestätigen kann.


Das wird auch so geschehen bzw. abgeklärt. Es bleiben die offenen Punkte der XD1 Expositionsklasse und der Horizontalkräfte. Diese würde ich ja als aller erstes Ansprechen falls es nötig wäre.

EDIT:
@mmue
Bezüglich Ihres unten stehenden Posts verweise ich hier auf meinen Post.

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Letzte Änderung: von Pommes01.

Befahrbare Kellerdecke - Statik in Ordnung? 11 Feb 2021 09:19 #70306

Hallo,

Wir haben 2018 ein Ausbauhaus über einen Generalunternehmer abgeschlossen, welcher auch die Statik in Auftrag gegeben hat.


Sie haben einen Vertrag mit dem Generalunternehmer, nicht mit dem Statiker. Der Statiker schuldet Ihnen also gar nichts. Den müssten Sie ggf. separat mit einer Änderungsstatik beauftragen.

Wenn der jetzt geplante Fussbodenaufbau, d.h. der von Ihnen außerhalb des Generalunternehmerauftrags aufzubringende Ausbau, nicht zur Statik passt, dann ist wohl in der Kommunikation zwischen Ihnen und dem Generalunternehmer was schief gelaufen. Sprechen Sie Ihren Vertragspartner an, um das zu klären. In Foren erreichen Sie dazu gar nichts.

Hier geht es sicherlich nicht um die Ausnutzung eines Kollegen oder sonst etwas. Solche Unterstellungen verbitte ich mir ausdrücklich!


Nein, es geht Ihnen wohl eher darum, in mehreren Foren etwas für lau abzugreifen, was der Generalunternehmer Ihnen womöglich aus guten Gründen verweigert und was Ihnen der vom Generalunternehmer beauftragte Statiker nicht ohne Bezahlung liefert, weil er Ihnen rechtlich gesehen nichts schuldet.

Gruß
mmue
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