Willkommen, Gast
Benutzername: Passwort: Angemeldet bleiben:

THEMA:

Berufshaftpflichtversicherung und Bodengutachten 12 Jan 2021 09:46 #69898

Die Frage zur Notwendigkeit einen Baugrundgutachtens hatten wir ja schon mehrfach.
Grundsätzlich ist hier der Objektplaner erst mal in der Pflicht.
Er muss den Bauherrn auf die Notwendigkeit hinweisen.
(diesen Ball müssen wir auch deutlich an Bauherrn und Objektplaner zurückwerfen)
Das ist durch mehrere Gerichtsurteile bestätigt und wird z.B. bei "Jochem/Kaufhold im Kommentar zur HOAI" klar beschreiben (Gehört zur Lph 2 Objektplanung)
Wenn er nicht darauf einwirkt ist seine Planung "mangelbehaftet".

Wir haben natürlich auch eine Hinweispflicht und können - wie schon beschreiben -
"nicht nur Annahmen treffen".

Meine uneinsichtigen Planer und Bauherren bekommen folgendes Schreiben mit
Fragen zum Baugrund. Den meisten wird dann klar dass etwas zu tun ist...

Ansonsten kommt in die Vorbemerkung der Statik das Datenblatt und der

This browser does not support PDFs. Please download the PDF to view it: Download PDF

This browser does not support PDFs. Please download the PDF to view it: Download PDF

Hinweis, dass der Baugrund nicht eindeutig ist und auf Verantwortung des Bauherrn mit nachfolgenden
Werten gerechnet wurde...
Anhänge:
Folgende Benutzer bedankten sich: markus, statiker99, ZAG

Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.

Berufshaftpflichtversicherung und Bodengutachten 12 Jan 2021 10:15 #69899

FischerH schrieb: Die Frage zur Notwendigkeit einen Baugrundgutachtens hatten wir ja schon mehrfach.
Grundsätzlich ist hier der Objektplaner erst mal in der Pflicht.
Er muss den Bauherrn auf die Notwendigkeit hinweisen.
(diesen Ball müssen wir auch deutlich an Bauherrn und Objektplaner zurückwerfen)
Das ist durch mehrere Gerichtsurteile bestätigt und wird z.B. bei "Jochem/Kaufhold im Kommentar zur HOAI" klar beschreiben (Gehört zur Lph 2 Objektplanung)
Wenn er nicht darauf einwirkt ist seine Planung "mangelbehaftet".

Wir haben natürlich auch eine Hinweispflicht und können - wie schon beschreiben -
"nicht nur Annahmen treffen".

Meine uneinsichtigen Planer und Bauherren bekommen folgendes Schreiben mit
Fragen zum Baugrund. Den meisten wird dann klar dass etwas zu tun ist...

Ansonsten kommt in die Vorbemerkung der Statik das Datenblatt und der

This browser does not support PDFs. Please download the PDF to view it: Download PDF

This browser does not support PDFs. Please download the PDF to view it: Download PDF

Hinweis, dass der Baugrund nicht eindeutig ist und auf Verantwortung des Bauherrn mit nachfolgenden
Werten gerechnet wurde...


Sicher gut für das eigene Gewissen, aber im Fall des Falles sicherlich nicht ausreichend. Der Bauherr (Laie) kann diese Fragen nicht beantworten. Es gibt übergreifend genügend Urteile, dass in diesem Fall der Bauherr keine Schuld hat und somit stehen wir wieder an vorderster Stelle.
Folgende Benutzer bedankten sich: statiker99

Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.

Berufshaftpflichtversicherung und Bodengutachten 12 Jan 2021 10:20 #69900

Ohne Gutachten einfach mal lassen .....

Auf welcher Grundlage wollen wir die LPH 2 + 3 erbringen?

Von LPH 4 und 5 brauchen wir da gar nicht zu reden.

Alle Ausschlüsse (Statik darf erst darf erst verwendet wenn ...) sind m.M. nach
nicht zielführend.
Folgende Benutzer bedankten sich: Baumann

Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.

Berufshaftpflichtversicherung und Bodengutachten 12 Jan 2021 10:31 #69901

statiker99 schrieb: Alle Ausschlüsse (Statik darf erst darf erst verwendet wenn ...) sind m.M. nach
nicht zielführend.


sind sie, selbstverständlich. Es gibt bei sehr vielem was man erwirbt, klaren Handlungsansweisungen. Das fängt schon bei den Lebensmitteln und dem MHD an und zieht sich quer durch unsere Wirtschaft. Messer werden auch nicht mehr verkauft? ebenso Medikamente nicht mehr verordnet, weil die Anweisungen falsch ausgelegt werden könnten, von den Beilagetexten mal ganz abgesehen....

Nee Leute, Erde an Hobbyjuristen ...

Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.

Berufshaftpflichtversicherung und Bodengutachten 12 Jan 2021 10:40 #69902

  • HerrLehmann
  • HerrLehmanns Avatar Autor
  • Offline
  • Beiträge: 1225
@FischerH
Mit Formularen zu den Bodenverhältnissen wäre ich vorsichtig. Dem Planer mag das klar sein. Aber der Bauherr (der im Schadensfall keine Ahnung hat und sich an nichts mehr erinnert) bekommt den Eindruck, dass du der Fachmann für den Baugrund bist.
Und eine Empfehlung zu einem Gutachten reicht meiner Meinung nach nicht aus.

@Deo: Ersetze mal Baugrunduntersuchung durch Gründungsgutachten. Danke ! Guter Hinweis
HerrLehmann schrieb:
Zum Zeitpunkt der Berechnung lag noch keine Baugrunduntersuchung vor. Die vorläufig getroffenen Annahmen in der Gründungsberechnung sind verantwortlich zu überprüfen !
Die Bauleitung bzw. der Bauherr hat dem Tragwerksplaner rechtzeitig vor Baubeginn ein Baugrunduntersuchung vorzulegen. Der Tragwerksplaner bestätigt darauf hin die Richtigkeit der getroffenen Annahmen.

Den letzten Satz könnte ich auch weglassen. Der 2. Satz beinhaltet das schon

Das mit der Abdichtung bzw. Abdichtungskonzept durch den Planer müsste auch noch geschickt eingearbeitet werden.

Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.

Letzte Änderung: von HerrLehmann.

Berufshaftpflichtversicherung und Bodengutachten 12 Jan 2021 10:51 #69903

Dazu würde ich die Formulierung "bauseits" empfehlen. Wir als Tragwerksplaner legen ja nicht fest wer das macht. Es könnte ja auch ein Sonderfachmann neben dem Objektplaner sein. Es muss nur deutlich werden, dass bauseits! noch Planungsbedarf besteht.

Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.

Copyright © 2022 diestatiker.de | ein Service von Planungsbüro Uhrmacher  | Aunkofener Siedlung 17 - D-93326 Abensberg
Telefon: 0 94 43/90 58 00, Telefax: 0 94 43/90 58 01 | E-Mail: office[@]diestatiker.de | Alle Rechte vorbehalten