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Freistehende MW-Wand mit Erddruck und PKW-Anprall 20 Dez 2020 14:07 #69746

diego schrieb: die Anpralllast kann man bei 1m Absturzhöhe auch mal hinterfragen.
Die Wand ist kein tragendes Bauteil - wer sie umfährt, muss sie bezahlen.


Sehr richtig. Es unterliegt nicht alles dem Baurecht was aus Stahl, Beton oder anderen Baustoffen gefertigt ist. Sind die Straßenlaternen anprallsicher gerechnet, die Verkehrsschilder und so weiter? Von den großen Verkehrsschilderbrücken über den Autobahnen weiß ich es, ja. Sehr heftige Berechnung, mit gefühlt 30 Einzellastfällen.

Aber so eine Gartenwand neben der Autos stehen ... Anprall?
Danach wird nicht mal bei einem Carport gefragt.
Und Höhenversprünge dieser Art macht der Galabau normalerweise mit und es passt.

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Letzte Änderung: von DeO.

Freistehende MW-Wand mit Erddruck und PKW-Anprall 20 Dez 2020 17:04 #69756

diego schrieb: Moin,

Die Wand ist kein tragendes Bauteil
- wer sie umfährt, muss sie bezahlen,

das setzt aber voraus, dass ihn die herabstüzende Wand nicht erschlägt

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Freistehende MW-Wand mit Erddruck und PKW-Anprall 20 Dez 2020 18:39 #69759

Klar, kann passieren.
Oder hinter der Wand kann jemand sitzen.(Wenn da immer jemand säße, würde ich die wand auch anprallsicher ausbilden)
Aber selbst tragende Bauteile müssen nicht anprall-sicher sein, wenn man nachweisen kann, dass das Gebäude bei Ausfall des Bauteils stehen bleibt. Da fragt auch keiner, ob die Stütze auf das Auto stürzt.

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Freistehende MW-Wand mit Erddruck und PKW-Anprall 24 Dez 2020 11:30 #69823

Ja, dieser Sachverhalt war gleich von Beginn an der Planung ein Thema. Wir haben uns dann entschlossen, den Anprall einzuplanen. Auch wegen der Möglichkeit, dass ein Anprall gefährliche Konsequenzen für Menschen hinter der Wand haben kann. Wo wird hier eine klare Linie gezogen, was für Anprall zu bemessen ist und was nicht? Wahrscheinlich gibt es so oft gar eine klare.
Geplant wurde nun eine Winkelstützwand, die jedoch bei den erdstatischen Nachweisen nicht standsicher ist (um einen Kompromiss aus anderen Bedingungen zu schaffen). Sollte die Bemessungssituation eintreten, verdreht sie sich eben.

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Letzte Änderung: von D.avid.
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