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Verständnisfrage zu Prüfstatik 04 Dez 2020 14:55 #69528

Und schon sind wir in der Kleinstaaterei angekommen. Hier gibt es eine Untere Wasserbehörde, die schreibt auch bei einer 2 m hohen privaten Ufermauer ohne Lasten dahinter eine Prüfpflicht in den Bescheid. Bauherr fällt aus allen Wolken, als das BVS-Angebot vom PI kommt.

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Verständnisfrage zu Prüfstatik 04 Dez 2020 23:00 #69534

KaiF schrieb: Auch als Nicht-qTWP darfst Du trotzdem alles rechnen. Es muß aber entweder ein qTWP Deine Statik unterschreiben oder die muß geprüft werden. Wie willst Du denn sonst auf nachweisbare Berufserfahrung kommen, um jemals die Eintragung als qTWP zu beantragen?


Für NRW ist das so nicht korrekt.

Auch bei prüfpflichtigen BV muß ein qTP unterschreiben .....B)
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Verständnisfrage zu Prüfstatik 07 Dez 2020 08:29 #69549

statiker99 schrieb:

KaiF schrieb: Auch als Nicht-qTWP darfst Du trotzdem alles rechnen. Es muß aber entweder ein qTWP Deine Statik unterschreiben oder die muß geprüft werden. Wie willst Du denn sonst auf nachweisbare Berufserfahrung kommen, um jemals die Eintragung als qTWP zu beantragen?


Für NRW ist das so nicht korrekt.

Auch bei prüfpflichtigen BV muß ein qTP unterschreiben .....B)


Aber doch nur für Bauvorhaben, die in den Gültigkeitsbereich der Landesbauordnung fallen. Um Ausgangspost war aber doch die Frage nach Ingenieurbauwerken, die im Allgemeinen nicht in den Gültigkeitsbereich der Landesbauordnung fallen, wodurch die Aussage "jeder darf die statische Berechnung unterschreiben, wenn sie geprüft wird" wieder korrekt ist.

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