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Und schon sind wir in der Kleinstaaterei angekommen. Hier gibt es eine Untere Wasserbehörde, die schreibt auch bei einer 2 m hohen privaten Ufermauer ohne Lasten dahinter eine Prüfpflicht in den Bescheid. Bauherr fällt aus allen Wolken, als das BVS-Angebot vom PI kommt.
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Für NRW ist das so nicht korrekt. Auch bei prüfpflichtigen BV muß ein qTP unterschreiben .....
Folgende Benutzer bedankten sich: zeemann
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Aber doch nur für Bauvorhaben, die in den Gültigkeitsbereich der Landesbauordnung fallen. Um Ausgangspost war aber doch die Frage nach Ingenieurbauwerken, die im Allgemeinen nicht in den Gültigkeitsbereich der Landesbauordnung fallen, wodurch die Aussage "jeder darf die statische Berechnung unterschreiben, wenn sie geprüft wird" wieder korrekt ist. |
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