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Nachweis der Gebrauchstauglichkeit 08 Okt 2020 12:21 #69057

Zimmerer schrieb: ja da hast Du grundsätzlich Recht, den unwissenden Bauherren muß man natürlich hinreichend und nachweislich aufklären.


was aber stets ein dünnes Eis bleibt. Der kann sich im Nachhinein immer doof stellen und sagen "ja, öh .. also dann habe ich wohl doch nicht ganz begriffen was ich da unterschrieben habe". Damit wäre er trotz aller Aufklärung wieder raus.

Hier handelt es sich aber um einen Investor und die Forderung einer Bestätigung kommt vom Prüfer.


Der Prüfer prüft die Gebrauchstauglichkeit? Das ist doch gar nicht mehr deren Aufgabe. Zumindest wenn sie hoheitlich tätig sind.

Aber als Hinweis ist das sicher aufzunehmen. Ich war anfänglich auch erstaunt, wie sehr die Gebrauchstauglichkeit bei HB-Decken rein haut. MB hat da so ein nützliches Extra-Modul für.

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Nachweis der Gebrauchstauglichkeit 08 Okt 2020 12:32 #69058

was aber stets ein dünnes Eis bleibt. Der kann sich im Nachhinein immer doof stellen und sagen "ja, öh .. also dann habe ich wohl doch nicht ganz begriffen was ich da unterschrieben habe". Damit wäre er trotz aller Aufklärung wieder raus.


Genau soooo sehe ich das auch.

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Nachweis der Gebrauchstauglichkeit 08 Okt 2020 12:40 #69059

DeO schrieb:
was aber stets ein dünnes Eis bleibt. Der kann sich im Nachhinein immer doof stellen und sagen "ja, öh .. also dann habe ich wohl doch nicht ganz begriffen was ich da unterschrieben habe". Damit wäre er trotz aller Aufklärung wieder raus.



Naja das sehe ich nicht ganz so, dann könntest Du ja mit dem Argument jeden Vertrag nachträglich anzweifeln.
Wenn man etwas unterschreibt, dann sollte man sich der Tragweite schon bewußt sein.

Man sollte das Thema aber sicher nicht unterschätzen.
Am Ende entscheidet aber der Bauherr was er (bezahlen) will, mehr als meiner Hinweispflicht nachkommen kann ich da auch nicht.

Man kann Ihm ja die Querschnitte mit und ohne Schwingungsnachweis geben, das ist bei mb nur einen Mausklick und ein paar Seiten PDF weit entfernt.

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Letzte Änderung: von Harzer73.

Nachweis der Gebrauchstauglichkeit 08 Okt 2020 12:42 #69060

Vor nicht allzu langer Zeit wurde für den Schallschutz einfach ein Bauteilnachweis gemacht.
Vom Informationsdienst Holz gibt es schön aufbereitete Deckenkonstruktionen und separate Tabellen mit Auf- und Unterbauten. Da konnte man sich die die dB-Werte für den Luft- und Trittschall schön zusammenstoppeln bis es passt. Heute musst du die ganze Bude erfassen und die Schalllängsleitung berücksichtigen.

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Nachweis der Gebrauchstauglichkeit 08 Okt 2020 12:56 #69061

Selbst wenn keine Überprüfung des Schallschutzes beauftragt wurde und du als Fachmann nur die Statik machst,hast du ggf. eine Hinweispflicht. Im Falle eines Falles bist du vielleicht der einzige am Bau beteiligte Fachmann von der Planungsseite.

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Nachweis der Gebrauchstauglichkeit 08 Okt 2020 12:56 #69062

Hallo,

was aber stets ein dünnes Eis bleibt. Der kann sich im Nachhinein immer doof stellen und sagen "ja, öh .. also dann habe ich wohl doch nicht ganz begriffen was ich da unterschrieben habe". Damit wäre er trotz aller Aufklärung wieder raus.


Naja das sehe ich nicht ganz so, dann könntest Du ja mit dem Argument jeden Vertrag nachträglich anzweifeln.
Wenn man etwas unterschreibt, dann sollte man sich der Tragweite schon bewußt sein.


Vom Grundsatz her gilt das nur für einen fachkundigen Bauherrn. Du kannst ihm das erläutern, bis es ihm aus den Ohren wieder heraus kommt, er wird später, anwaltlich beraten, immer erklären können, er hätte das nicht verstanden, weil du nur in Fachbegriffen geredet hättest und er ja schließlich ein armer, armer Laie wäre.... So läuft das gelegentlich bei Gericht.

Schreib rein, was d.M.n. richtig ist und was du verantworten kannst und fertig. Du wirst im Zweifelsfall später immer nur an dem gemessen, was du geschrieben hast.

Bei Holzbalkendecken gibt es zur Tragfähigkeitssteigerung, Durchbiegungsbegrenzung und zum Schwingungsnachweis auch sog. Holz-Beton-Verbundkonstruktionen. Die sind nachträglich herstellbar und brauchen ein bißchen mehr Höhe als die alte Decke. Auch für Schallschutz gut brauchbar.

Gruß
mmue

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