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Nachweis der Gebrauchstauglichkeit 08 Okt 2020 13:11 #69063

Naja das sehe ich nicht ganz so, dann könntest Du ja mit dem Argument jeden Vertrag nachträglich anzweifeln.
Wenn man etwas unterschreibt, dann sollte man sich der Tragweite schon bewußt sein.


Eigentlich schon, aber wenn man sich entsprechend dumm stellt klappt das.
Bei Mietminderung oder Klagen durch Eigentümer gegen den Verkäufer (der Investor ist dann wahrscheinlich schon raus aus der Nummer) wird das nach unten durchgereicht.
Vor Gericht und auf hoher See .......

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Nachweis der Gebrauchstauglichkeit 08 Okt 2020 13:31 #69064

HerrLehmann schrieb:

Naja das sehe ich nicht ganz so, dann könntest Du ja mit dem Argument jeden Vertrag nachträglich anzweifeln.
Wenn man etwas unterschreibt, dann sollte man sich der Tragweite schon bewußt sein.


Eigentlich schon, aber wenn man sich entsprechend dumm stellt klappt das.
Bei Mietminderung oder Klagen durch Eigentümer gegen den Verkäufer (der Investor ist dann wahrscheinlich schon raus aus der Nummer) wird das nach unten durchgereicht.


aber nur solange direkte Vertragsverhältnisse nachweisbar sind ...
Ohne Vertragsverhältnis keine Beziehung.

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Nachweis der Gebrauchstauglichkeit 08 Okt 2020 22:54 #69070

Schreib rein, was d.M.n. richtig ist und was du verantworten kannst und fertig. Du wirst im Zweifelsfall später immer nur an dem gemessen, was du geschrieben hast.

Bei Holzbalkendecken gibt es zur Tragfähigkeitssteigerung, Durchbiegungsbegrenzung und zum Schwingungsnachweis auch sog. Holz-Beton-Verbundkonstruktionen. Die sind nachträglich herstellbar und brauchen ein bißchen mehr Höhe als die alte Decke.


Eben. Es gibt keine andere Lösung, als eine Arbeit abzuliefern, die der Norm und dem Stand der Technik entspricht.
Anders herum würde ein Tragwerk abgeliefert werden, das zwar nicht zusammenfällt, aber nur halb zu gebrauchen ist. Somit gehören Gebrauchstauglichkeitsnachweise m.E. auch zur Statik und man kann sich im Nachhinein nicht damit herausreden, es wurde anderes vereinbart.
Was der Bauherr damit macht, soll nicht Ihr Problem sein.
Wenn die Maßnahmen nicht so durchgeführt wurden, wie von Ihnen geplant, brauchen Sie nur die Statik aus der Tasche ziehen und dem Richter vorlegen.
Die Idee, mit dem Bauherrn einen Vertrag abzuschließen, dass man nur halbe Arbeit abliefert, damit der Bauherr was sparen kann, ist absurd.
Der Richter kann dann sagen, aber hier steht es doch, dass sie keinen Nachweis machen wollten und auch nicht gemacht haben.

Die Entscheidung, ob der Bauherr zusätzliches Geld ausgeben muss, müssen nicht Sie treffen, sondern der Bauherr selbst.

Im Übrigen. Soviel Mehrarbeit werden Sie nicht haben. Würth stellt im Netz ein Konstruktionssystem Holz-Beton-Verbund vor, mit Rechenprogramm zum Runterladen.

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Nachweis der Gebrauchstauglichkeit 09 Okt 2020 06:49 #69072

Du kannst mit dem Bauherrn alles vereinbaren. Der wird sich aber am Ende hinstellen und sagen, daß er das als Laie nicht richtig verstanden hat. Dieser Argumentation folgt jeder Richter und haut Dich in die Pfanne.
Der größte Unsinn, den man als Planer machen kann, ist, dem Bauherrn Geld sparen zu wollen.

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