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Gast
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Der Grundsatz "Wasser weg vom Bau" ist baulich konstruktiv zu verstehen, nicht argumentativ.
Wenn Du das Grundwasser gegen das Baugrundgutachten wegdiskutierst, gehst Du maximal in Haftung. |
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No Sir, meine Aussage war "Mein erster Ansatz, Wasser (aufstauendes Sickerwasser) wegdiskutieren und nicht jeden "Mist" in den Bodengutachten klaglos hinnehmen." Hier reicht im Regelfall schon das Hinterfragen und die Frage nach Alternativen. Meine Haftung sehe ich eher darin Dinge nicht zu Hinterfragen |
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Ja,es wird nicht einfacher ![]() mitmachen. Die Architekten machen sich einen schlanken Fuß (Wu - Konstruktion, da brauchen sie keine Abdichtung planen). Ich hatte schon mal das Thema "weiße Decke", habe gesagt das kann ich nicht. Damit war das vom Tisch. |
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Und die WU-Planung ist natürlich eine Grundleistung des Statikers ![]()
Folgende Benutzer bedankten sich: markus
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schön, dass der humor nicht zu kurz kommt
![]() dabei steckt genau da (im leistungsbild und den folgerungen) viel wahrheit drin. Markus L. Sollacher, Berat. Ing. BYIK
mlsollacherATt-onlinePUNKTde |
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Ok, hab ich falsch aufgefaßt. Also Diskussion mit dem Baugrundgutachter, bis ein rundes Gutachten mit zielführenden Aussagen steht. Da geh ich mit, keine Frage. |
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