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WU-Sohle: Dehnungsfugen zwischen Unterfahrten 08 Jun 2020 08:35 #67939

na ja, dem TO hats scheinbar die Sprache verschlagen :)

@markus
ich meinte eigentlich den Schnitt durch die Zufahrtsrampe,
wenn da das Wasser reinläuft dann hat die Bodenplatte Wasser von oben und unten,
also kein Wu - Bauwerk sondern ein Unterwasserbauwerk ;)

Wenn ich dann noch die popeligen Lichtschächte sehe vor dem Hintergrund
"aufstauendes Sickerwasser", na ja ...

Zum Schluß landen wir bei der Befahrbarkeit (Stichwort fahrdynamische Prüfung),
aber was solls, ich schweife ab.

Der Kollege wollte ja nur was zur Fuge wissen.

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WU-Sohle: Dehnungsfugen zwischen Unterfahrten 08 Jun 2020 11:46 #67940

Folgendes wäre zu klären:

o) Wo (auf welcher Höhe) ist HGW bzw zugehöriger Bemessungswasserstand
o) Braucht man WU wirklich oder war wohl eher (aufstauendes )Sickerwasser gemeint, und gew. Abdichtung reicht ?
o) Unabhängig von allem: Dehnfugen sind für das Bauwerk sinnvoll zu planen (vergiss erstmal den späten Zwang)
o) Wird die Garage überschüttet oder nicht? Stichwort: Temperatur

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WU-Sohle: Dehnungsfugen zwischen Unterfahrten 08 Jun 2020 12:05 #67941

"(aufstauendes )Sickerwasser gemeint, und gew. Abdichtung reicht ?"
gew. = gewählt? von wem?
gew. = gewöhnlich? hmm ..?

und warum abdichtung? neue baustelle?
ich finde das thema abdichtung bei TG, obwohl für mich persönlich meistens no go, unter organisatorischen und unter haftungsaspekten interessant - jedenfalls reduziert der statiker seine haftung zu lasten der kontrollierbarkeit des bauwerks. wenn dann allerdings in der statik immer noch "wu" auftaucht, dann hilft nix mehr ;)
Markus L. Sollacher, Berat. Ing. BYIK
mlsollacherATt-onlinePUNKTde

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WU-Sohle: Dehnungsfugen zwischen Unterfahrten 08 Jun 2020 12:52 #67942

Hallo OG,

Im DBV-Heft 42 "Ausführung für dauerhafte Bauteile in Parkbauten" habe ich mich auf folgenden Satz gestützt: "alle Bewegungsfugen in horizontalen oder geneigten Flächen müssen in die Wände oder Stützen übernommen und weitergührt werden"
Das Bewegungsfugen von sekrechten in horizontalen Bauteilen übernommen werden müssen wird jedoch nicht erwähnt.


Die Forderungen in Heft 42 sind Grundsatz jeder Tragwerksplanung. Deine Anmerkung im 2. Satz ist eher Wortklauberei. Was willst du damit sagen?

In dem Grundriß, den du mitgeliefert hast, stehen auch sog. 'Verdunstungsrinnen'. Hast du dir (bzw. der Architekt) die Frage beantwortet, wie denn das Wasser (z.B. aus schneebeladenen Fahrzeugen) in die Rinnen fließen soll? I.d.R. ist hier ein Gefälle der FB-Oberfläche von mind. 2.5 % erforderlich, bei einer Rohbetonoberfläche wie im vorliegenden Fall eher 3 %. Das ergibt eine andere Sohlgeometrie. Wohin verdunstet denn die Rinne, ist das Parkhaus zumindest teilweise offen?

In den Rinnen sammelt sich im Übrigen, wenn denn das Wasser tatsächlich verdunstet ist, im Laufe der Jahre viel Chlorid an (Schnee aus Radkästen der PKW).

Aus dem Schnitt heraus errechnet sich ein Gefälle von rd. 1.3 %. Das ist entschieden zu wenig, wenn 'Pfützenfreiheit' gefordert wird. Genau genommen ist das eine Frage an den Planer. Der müßte den Bauherrn aufklären, daß da zumindest im Winter Pfützen stehen und sich die Vorstandssekretärin mit ihren Pumps nasse Füße holt, weil ihre Schuhe leider nicht wasserdicht sind. Unter uns, solche Fotos von Tiefgaragen mit Pfützen sehen einfach Sch... aus. OK, das ist in erster Linie Sache des Planers, aber für dich ist es einfach besser, wenn du beim Ortstermin mit Sachverständigen und Anwälten in ca. 2 - 3 Jahren eine entspr. Email präsentieren kannst. Ach ja, vor den Treppenhäusern gibt es gar kein planmäßiges Gefälle.

Weitere Fragen:
1) Welche oberseitige Abdichtung bzw. Oberflächenschutzsystem? Ist zwar Sache des Planers, aber du mußt i.d.R. die betontechnologische Seite beisteuern (z.B. XD-Klasse des Betons, Rißbreiten, Betondeckung, ggf. nachträgliche Rißverpressung, etc.).

2) Wartungs- und Instandhaltungskonzept: Auch Sache des Planers, aber nur in Abhängigkeit von dessen Vorgaben kannst du die Stb-Sohle überhaupt vorgeben.

3) Höhe in der Garage: 2.0 m?? Das unterschreitet die Mindesthöhe gem. EAR 05 von 2.10 m, bei Neigungswechseln von über 8% mind. 2.30 m. Jede Unebenheit der Rohsohle vermindert die Höhe. Zumindest mal einen Hinweis an den Planer.

Wenn alle diese planerischen Ungereimtheiten beseitigt sind und die Garagensohle ein einwandfrei geplantes Gefälle aufweist, dann kannst du erst mit der Tragwerksplanung beginnen, vorher eigentlich nicht.

Gruß
mmue

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WU-Sohle: Dehnungsfugen zwischen Unterfahrten 08 Jun 2020 16:36 #67943

Hallo zusammen,

der TO ist anscheinend schon geflohen, aber meine Senf möchte ich trotzdem dazugeben:

- Gefälle ist Sache des Objektplaners und des Bauherrn ("nach ausführlicher, dokumentierter Aufklärung..."). In unserer Gegend werden die meisten Tiefgaragen gefällelos ausgeführt - aber angeblich gibt es in Deutschland ein erhebliches Nord-Süd-Gefälle, bei der Frage, ob Pfützen tolerierbar sind oder nicht.

-ich würde mal vermuten, dass die Forderung nach einer weißen Wanne vom Architekten kommt. Ich habe das auch schon erlebt, dass die Architekten weiße Wannen fordern, weil sie denken, dass sie dann die Planungsverantwortung auf den TWP abschieben können. Und weniger Details zeichnen sie dann auch...

- für eine WU-Konstruktion ist eine rechnerische Rissbreite unter 0,3 mm sinnlos, wenn nicht vor Inbetriebnahme sichergestellt ist, dass die Wasserbelastung mindestens einmal auftgetreten ist und die kleinen Risse zugesintert sind.(Eine Selbstheilung im Betrieb will kein Bauherr miterleben).
Die Rissbreite von 0,3 mm ist auch nicht für die Wasserundurchlässigkeit, sondern für die Dauerhaftigkeit. (Im Sinne des Bauherrn wäre es günstiger, diese auch nicht einzuhalten, aber ich habe auch keine Lust, mir einen Verstoß gegen die ARdT vorwerfen zu lassen)

-vor dem Aufbringen der Beschichtung wird jeder Riss verschlossen. Die Beschichtung liefert also primär auch keinen Grund, die Rissbreiten zu beschränken, außer man möchte eine rissüberbrückende Beschichtung einbauen; dann muss man tatsächlich Rissbreitenbeschränkung im hohen Betonalter betreiben.

- für den TO: wenn du die Sohle nur unter den Mittelstützen dick machst und am Rand dünner, kannst du eine Menge Beton und Bewehrung sparen, ohne, dass es zusätzlichen Zwang gibt.
Wenn ich es richtig sehe, stehen da einzelne Gebäude auf der TG (Schnitt 1A). Wenn das so ist, würde ich die Fuge bei Achse 4 auf jeden Fall machen. Und dann kannst du Richt Achse 4 auch die Sochle dünner ausführen lassen.

- Was ist das für ein Mini-Aufbau in Schnitt 1A? So kriegt man doch kein Pflaster hin!

- soll das auch eine weiße Decke werden? Wer plant die? Hoffentlich nicht du!!!

Viel Spaß mit dem schönen Projekt!
Diego

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