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Abnahme einer Stahlkonstruktion 18 Mai 2020 19:38 #67773

Klar, die rechtliche Abnahme macht der Bauherr (hatten wir schon mal ganz vorne).
Aber der hat natürlich keine Ahnung. Deshalb fragt er seinen Planer, ob der mitkommt und für ihn guckt und ihm sagt: "ja, kannst du abnehmen" oder ihm diktiert, welche Mängel er rügen muss.
Und dass der Planer all die Fragen, die ich oben aufgeschrieben habe, nicht beantworten kann, kann er sich nicht vorstellen, weil der Planer, der sowas planen kann, hat ja voll die Ahnung.

Und wenn es dann ganz dumm läuft, ploppen in einem halben Jahr die ganzen Mängel auf und der Bauherr holt sich einen richtigen Sachverständigen, und wenn der dann fragt, warum man die Sch... überhaupt abgenommen hat, nimmt das Unheil seinen Lauf.

Ok. Das war jetzt ganz schwarz gemalt, aber dem sollte man trotzdem vorbeugen, indem man vorher die Grenzen seiner Möglichkeiten aufzeigt.

Und auch wenn man fachlich sicher ist, sollte man sicherstellen, dass man nicht nach einem einzigen Baustellenbesuch so haftet, als hätte man eine vollständige permanente Bauüberwachung durchgeführt und bezahlt bekommen. (Ob ich da ein reales Risiko beschreibe, oder ob das schon paranoid ist, weiß ich nicht)

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Abnahme einer Stahlkonstruktion 18 Mai 2020 21:10 #67774

diego schrieb: Das war jetzt ganz schwarz gemalt, aber dem sollte man trotzdem vorbeugen


schwarz ist manchmal realistisch und vorbeugen ist besser ..

auf deine frage vorher hast du dir eine antwort selbst gegeben, weil du willst nicht auf der basis von 3 h am tatort eine fundierte "abnahme" machen.
das ist auch logisch, weil es andere gibt, die viel länger bauleitend (!) auf der baustelle sind und jeden kritischen vorgang überwachen und dokumentieren müss(t)en.

bestimmt trifft jeder kollege bei "bewehrungsabnahmen" den bauherrenbauleiter auf der baustelle, oder? ;)
ich häng ein altes dok aus bayern an - damit wird klar, wo die unterstützung des AG bei der abnahme verortet ist.

anstatt "abnahme" hatte ich früher "stichprobenartige abnahme", seit längerem schon "stichprobenartige prüfung der übereinstimmung von bauausführung mit planung".
das hindert mich aber nicht, auch offensichtliche "nichtstatische" fehler aufzudecken, weil ich dafür u.u. ebenfalls mithaften würde.
Markus L. Sollacher, Berat. Ing. BYIK
mlsollacherATt-onlinePUNKTde
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Abnahme einer Stahlkonstruktion 19 Mai 2020 08:32 #67777

Hallo,

für eine Abnahme gibt es Prüfingenieure, wenn es ein Prüfbefreites BV ist, ist der Entwurfsverfasser verantwortlich, gibt es so einen auch nicht, wurde wohl "schwarz gebaut".

Du kannst höchsten eine Abnahme wie beschrieben ausführen, eine "stichprobenhafte Abnahme" in der nur die Profilgrößen überprüft werden.

Anschlüsse sollten gem. Statik ausgeführt werden, oder hast du in deiner Statik keine angegeben? Falls nicht, wo sind dann die entsprechenden Bemessungen?? Wer hat sie erstellt, usw.

Fordere folgende Unterlagen:
- Fachunternehmererklärung der ausführenden Firma
- DIN EN 1090 Zertifikat mit zugehöhrigem Schweißzertifikat (Ausführungsklasse hast du bestimmt in der Statik vorgegeben, wenn nicht, sag ich nur: ES ist deine Aufgabe!!)
(So ist sichergestellt, dass die ausführende Firma extern überwacht wird und deren WPK alle übrigen Punkte wie: Toleranzen, Schweißeignungen, evtl. ZFP. erledigt wurden.)
- Einbauprotokolle Dübel, Schrauben NV, Schrauben V

mehr fällt mir grad nicht ein.

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Letzte Änderung: von StahlAffe.

Abnahme einer Stahlkonstruktion 19 Mai 2020 09:33 #67779

Ich will in die Diskussion noch mal einwerfen:
Wenn der Auftragnehmer dem Auftraggeber einen wie folgt ähnlichen Brief schreibt:

Meine vertraglich vereinbarten Leistungen sind fertiggestellt. Ich bitte um Abnahme bis zum 1.6.2020


Dann hat der Auftraggeber (nach meiner Meinung) bis zum 1.6. Zeit für eine Abnahme. Wenn er es nicht macht, dann ist (nach meiner Meinung) die Leistung am 1.6. auch ohne Zutun des Auftraggebers abgenommen.
Eigentich kann man das nur mit einem wesentlichen Mangel verhindern. Wenn man einen wesentlichen Mangel geltend macht und der sich als geringfügig im Nachhinein herausstellt, dann dürfte der 1.6. auch im Nachhinein der Abnahmezeitpunkt sein.
So würde ich das sehen.

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Abnahme einer Stahlkonstruktion 19 Mai 2020 09:40 #67780

kann es sein, dass hier grad ein paar meinungen zur definition der abnahme durcheinandergehen?

bauherr: zivilrechtliche abnahme > rechnung, zahlungspflicht
prüfer: hoheitlich bestellte überprüfung - in stichproben
statiker: ??? vielleicht "technisch", in definiertem umfang

die ausgangsfrage war nach "techn. abnahme" ..
Markus L. Sollacher, Berat. Ing. BYIK
mlsollacherATt-onlinePUNKTde

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Abnahme einer Stahlkonstruktion 19 Mai 2020 09:52 #67782

die ausgangsfrage war nach "techn. abnahme"

sowas gibt es ja eigentlich nicht.
Vielleicht eine "technische Überprüfung", aber die kann ja jeder machen wie er will, muss er aber nicht.

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Letzte Änderung: von Jens01.

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