Das sehe ich nicht so, dass der AG einfach etwas veranlassen soll.
Egal wie ein Auftraggeber etwas formuliert, z.b. als Absturzsicherung hätte ich gerne eine Sichtschutzwand wie man sie im Garten hat. Wenn man dann als Auftragnehmer das genau so anbietet und den Auftrag erhält, muss man nun eine bautechnisch einwandfreie Wand aufbauen. Viel Spaß beim Nachweis mit einer Holmlast von 1kN.
(noch ein BSP: EFH mit franz. Balkongeländer, welches im Klinker befestigt werden soll, ob man das darf, das fragt der BH nicht!)
Wir bekommen soviel "MÜLL" Auschreibungen, was teilweise nicht umsetzbar ist, daher ist die einfache Regel: Nur das Anbieten was auch funktioniert und den Baubestimmungen entspricht!! Leider gibt es immer wieder zahlreiche weitere Bestimmungen die man beachten muss, z.B. DGUV, ASR, interne Werksvorschriften, etc.
Auch wenn es etwas Zeit in Anspruch nimmt, nehmt euch die Zeit und klärt das mit der zuständigen Behörde.