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DIN 18040 - Lasten für Handläufe/Geländer 05 Mai 2020 16:22 #67648

Hallo,
ich muss Handläufe bzw. Geländer planen für ein Gymnasium in Thüringen.
Es wird nach DIN 18040 1/2 gebaut (barrierefreies bauen). Die Geländer sind nicht zur Absturzsicherung sondern nur zum festhalten.
An einem öffentlichen Gebäude wäre ich jetzt von 1kN/m ausgegangen. Da bekomme ich bei den vorgegebenen Ausführungen Probleme bei der Bemessung und Verankerung.

Weiß jemand ob es ausreichend ist mit 0,5kn/m zu rechnen? Die Norm gibt keine Hinweise dazu.

1000-DANK!!!

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DIN 18040 - Lasten für Handläufe/Geländer 06 Mai 2020 07:31 #67650

Hallo Robi,

grundsätzlich gilt, wenn ein Geländer angeordnet wird, muss dieses Geländer den Anforderungen vom Einbauort erfüllen. In deinem Fall in einer öffentlichen Schule ist eine Holmlast von 1kN/m anzusetzen. Die BGI/GUV - I 561 ist zu berücksichtigen.

Diese Holmlast wäre nur für absturzsichernde Geländer anzuwenden, sprich eine Absturzhöhe ab 1m.

Ein Geländer welches seitl. für Rampen, etc. zum "festhalten" angeordnet wird, würde ich gemäß der o.g. BGI/GUV mit 0,5 kN/m annehmen und dieses zusätzlich von der Behörde/Architekt absegnen lassen.

Gruß
witte
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DIN 18040 - Lasten für Handläufe/Geländer 06 Mai 2020 19:55 #67652

Hallo Robi,
kannst du mal erklären, was das für Geländer sind?
Stehen die mitten auf einer breiten Treppe?
Oder hängen die an der Wand wie im Altenheim?

Grundsätzlich würde ich sagen: "soll der Bauherr vorgeben". Aber einen öffentlichen Bauherrnvertreter zu finden, der sich traut, irgendwas vorzugeben, ist natürlich ein Problem...
Folgende Benutzer bedankten sich: markus

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DIN 18040 - Lasten für Handläufe/Geländer 07 Mai 2020 05:47 #67655

diego schrieb: ..

Grundsätzlich würde ich sagen: "soll der Bauherr vorgeben". Aber einen öffentlichen Bauherrnvertreter zu finden, der sich traut, irgendwas vorzugeben, ist natürlich ein Problem...


stimmt. das problem kommt immer wieder und ist lösbar: der AG muss ja nicht höchstpersönlich die vorgaben machen, sondern hat das entsprechend zu veranlassen.
das tritt ja nicht nur bei geländern auf, sondern ZB auch bei glasarten (absturz, splitterbindend, was auch iimmer): auch da muss jemand vorgaben machen und entscheidungen treffen.
Markus L. Sollacher, Berat. Ing. BYIK
mlsollacherATt-onlinePUNKTde

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DIN 18040 - Lasten für Handläufe/Geländer 07 Mai 2020 06:19 #67656

Das sehe ich nicht so, dass der AG einfach etwas veranlassen soll.

Egal wie ein Auftraggeber etwas formuliert, z.b. als Absturzsicherung hätte ich gerne eine Sichtschutzwand wie man sie im Garten hat. Wenn man dann als Auftragnehmer das genau so anbietet und den Auftrag erhält, muss man nun eine bautechnisch einwandfreie Wand aufbauen. Viel Spaß beim Nachweis mit einer Holmlast von 1kN.
(noch ein BSP: EFH mit franz. Balkongeländer, welches im Klinker befestigt werden soll, ob man das darf, das fragt der BH nicht!)

Wir bekommen soviel "MÜLL" Auschreibungen, was teilweise nicht umsetzbar ist, daher ist die einfache Regel: Nur das Anbieten was auch funktioniert und den Baubestimmungen entspricht!! Leider gibt es immer wieder zahlreiche weitere Bestimmungen die man beachten muss, z.B. DGUV, ASR, interne Werksvorschriften, etc.

Auch wenn es etwas Zeit in Anspruch nimmt, nehmt euch die Zeit und klärt das mit der zuständigen Behörde.

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DIN 18040 - Lasten für Handläufe/Geländer 07 Mai 2020 07:54 #67659

Hi Robi,

wenn ein Handlauf nicht sicherheitsrelevant ist, also nicht gegen Absturz sichern muss, würde ich, wenn es reicht, den Nachweis der Tragfähigkeit unter Gebrauchslastiveau mit gamma,F = 1,0 führen.

Schüler setzen sich auch gerne mal auf Handläufe!

Handelt es sich um nichtrostenden Stahl kannst Du dich, aber nur wenn es dir gerade langweilig ist, mit dessen Verfestigungsbereich beschäftigen.

Wer schon mal versucht hat 42,4x2 er Geländerpfosten und die 12er Handlaufträger mit den empfohlenen max. Abständen der Systemgeber nachzuweisen wird schnell vor vielen Fragen stehen.

Grüße

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