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Berliner Verbau 28 Apr 2020 19:23 #67596

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Es wurde ein anderer Statiker schon beauftragt. Ich habe ja abgesagt.

Die Sondierung ist bis 3 m unter G.O.K. gewesen.
Die Schlagzahlen sind ab 2,5m unter GOK höher als 10, also ca. 15.
Das Bodengutachten ist vom Nachbarn für den Bau eines EFH das etwa 35-50 m weit weg vom geplanten Verbau liegt.
Das Bodengutachten ist nicht projektspezifisch.
Ich habe dem Bauherrn gebeten ob er mir diese Statik senden könnte.

Jetzt habe ich eigentlich eine andere Frage. Ich soll dazu ein Statik machen zu dem Verbau im Anhang.
Es wird das linke Haus neu gebaut rechts ist der Bestand es gibt eine Differenz von 45 cm.
Ich kenne einen Fall da wollte die Baufirma von mir nichts haben die hat es selbst gemacht mit diesen Verfahren 1 breit ausheben und hinterfüllen.

Wisst ihr wie diese Norm heißt die das Beschreibt ?

Gibt es dazu eine Statik ? oder macht man das konstruktiv ?

Es sind Reihenhäuser alle ziemlich gleich spannweit 5,2 m
mit einem KG, EG, OG und DG.
Die Last ist also begrenzt durch die kleine Spannweite.
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Letzte Änderung: von IB Herzogenaurach.

Berliner Verbau 28 Apr 2020 19:55 #67597

"Jetzt habe ich eigentlich eine andere Frage. Ich soll dazu ein Statik machen zu dem Verbau im Anhang."

Ich sehe dort keinen Verbau..... :(

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Berliner Verbau 28 Apr 2020 19:59 #67598

Moin,
das nennt man "Unterfangung" und die Norm ist DIN 4123.
Und wenn du das planst, bist du dafür verantwortlich. Dann musst du wissen, ob das hält oder nicht.
Wenn du weißt, dass man das nachweisen kann, kannst du dir den rechnerischen Nachweis sparen, bis einer danach fragt.
Wenn du das nur vermutest, musst du den Nachweis führen.
Schönen Tag!

@Statiker99: hat sich überschnitten, dass du weißt, was das ist, weiß ich

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Letzte Änderung: von diego. Grund: ergänzt

Berliner Verbau 28 Apr 2020 20:27 #67599

diego schrieb:
@Statiker99: hat sich überschnitten, dass du weißt, was das ist, weiß ich


Na ja, bei dem Fragesteller ist das so ein Problem.
Er schreckt scheinbar vor keiner Aufgabe zurück, Mut zur Lücke ist ausreichend vorhanden.

Und die dargestellte Unterfangung hat nun recht wenig mit der Norm zu tun, die müßte
schon rechnerisch nachgewiesen werden.

Aber der Kollege wird das sicherlich als Verbau nachweisen .....

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Berliner Verbau 28 Apr 2020 20:57 #67600

statiker99 schrieb: Und die dargestellte Unterfangung hat nun recht wenig mit der Norm zu tun, die müßte
schon rechnerisch nachgewiesen werden.


weder ist ein Verbau zu sehen, noch eine Unterfangung.

Das einzige was ist, ist die Erfüllung der Forderung, dass neue Gründungen auf die Ebene der Nachbargündung zu bringen sind. Es gibt m.E. eine Aussage, die fordert, dass beide 50cm tiefer auf eine gemeinsame Ebene zu bringen sind, aber das ist selbst bei den Baugrundgutachtern scharf in der Diskussion. Macht m.E. auch keinen Sinn. Warum sollte man das auch tun. Das bestandsgebäude steht gut und dann fange ich an es zu unterhöhlen ... super!

Wichtig wäre die abschnittsweise Herstellung nach DIN 4123 um den Grundbruch auszuschließen. Zu rechnen ist dennoch wenig. Was sollte es auch sein?

Insgesamt aber schließe ich mich der Mutmaßung vollumfänglich an, dass der Fragesteller wohl einen ganz heißen Reifen fährt. Welche Fragen er wohl nicht stellt mag ich mir nicht ausmalen... weia :whistle:

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Letzte Änderung: von DeO.

Berliner Verbau 28 Apr 2020 21:14 #67601

Kollege DeO,
das schrot schraffierte Teil soll wohl die "Unterfangung" darstellen..... B)

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