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Lastabtrag 12 Apr 2020 19:15 #67480

Hallo miteinander,
ich habe eine Frage an euch, die ihr bestimmt alle ohne Probleme beantworten könnt. Wenn ich eine Deckenplatte einachsig bemesse führ ich den Lastabtrag über die ermittelten Auflagerlasten und nutze eine Streichlast für die Lastermittlung in der Querrichtung. Laut Norm muss man der Decken 20% der ermittelten Biegebewehrung in die Querrichtung einlegen. Soweit so gut, ich bin mir Leider nicht ganz sicher ob ich im Falle des Nachweises der Deckenplatte als einachsig tragend auch den Lastabtrag über Lasteinzugsflächen machen kann. Ein Querlastabtrag ist auf Jeden Fall da. Aber ich stehe da gerade etwas auf dem Schlauch. Ihr kennt ja bestimmt die richtige Lösung. Dankeschön schon einmal vorab für eure Hilfe.

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Lastabtrag 13 Apr 2020 07:36 #67482

Hallo,
Querlastabtrag mit (g+p) x l/4 ist meist akzeptabel,
Lasteinzugsflächen immer o.k.

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Lastabtrag 21 Apr 2020 01:22 #67554

Ich hab das so gelernt.

Quer zur Spannrichtung die Auflagerkräfte.
Als "Streichlasten" einen 1,0 m breiten Deckenstreifen ansetzen.
Als verereinfachter und akzeptierter Ansatz, bei einer einachsig gespannten Decke.
Steht wohl irgendwo in den Vorlesungen über Massivbau von Leonhardt.

Wenn das Verhältnis 1:2 = 0,5 der Deckenspannweiten unterschritten wird, darf kein
zweiachsiger Zustand mehr angenommen werden.
Also alles unter 0,5 muss man als einachsig gespannt betrachten.
Darüber gelten die Lasteinzugflächen, die in jedem Bautabellenbuch für zweiachsig
gespannte Decken dargestellt sind.

Also Seitenverhältnisse kleiner 0,5 können als einachsig berechnet werden.
Mit einer Streichlast von 1,0m Einflussbreite.
Natürlich kann man die auch mit Finiten Elementen berechnen, also doch irgendwie zweiachsig.
Aber zur Vereinfachung, einen Plattenstreifen mit 1m Breite = Auflagerkräfte und diesen 1,0 m
breiten Laststreifen.

Bist Du jetzt genauso verwirrt wie ich?

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Letzte Änderung: von Jörg.
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