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hi,
wenn das so ist, wird "nur" die verantwortung für das "nein sagen" von der expliziten vorschrift auf die individuelle auslegung des bauleiters (und nicht des "statikers") verlagert. wenn der "statiker" dann aber doch, infolge ausdrücklichen auftrags, in die verantwortung einsteigt .. naja, das thema hatten wir oft genug. übrigens, @zeemann: "Die allermeisten üblichen Filigranplatten, die ich in meinem Leben gesehen habe hatten gerade Stabenden am Auflager" ja .. in D etwa bis 1992. wie´s in A historisch ist, weiss ich nicht, aktuell (bzw. die letzten jahre) sind in S und NÖ die eisen gekröpft. ausserdem, das ist das kleinste problem. grüsse, markus Markus L. Sollacher, Berat. Ing. BYIK
mlsollacherATt-onlinePUNKTde |
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Wieso denn das? Ich habe doch da für gewöhnlich meine höchste Querkraft? |
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Letzte Änderung: von D.avid.
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Desshalb sprach ich auch von Verbundbewehrung.
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.... ja, du schriebst, dass man diese dort nicht braucht. Und da schrieb ich, warum denn nicht?
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weil, da wo keine Filigranplatte (ist ja weggeklopft) ist keine Verbundbewehrung notwendig. |
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Ach so, ja stimmt. Vielleicht wird sie dann doch dran bleiben müssen, wenn die Untergurte für den Längsbewehrungsgrad mit angesetzt werden.
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