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Schneelast auf Balkon 29 Jan 2020 10:49 #66844

Tach zusammen!

EC0/NA-D sagt dazu:
"NDP Zu A.1.2.1(1) Anmerkung 2
Treten Schnee und Wind als Begleiteinwirkungen neben einer nichtklimatischen Leitein-
wirkung auf, braucht bei Orten bis NN + 1 O00 m nur eine der beiden klimatischen Einwir-
kungen als Begleiteinwirkung in den Kombinationsregeln für Einwirkungen nach 6.4.3 und
6.5.3 angesetzt zu werden. Tritt jedoch eine der klimatischen Einwirkungen (Wind oder
Schnee) als Leiteinwirkung auf, ist die andere als Begleiteinwirkung zu berücksichtigen.
In den Windzonen III und IV darf bei der Kombination Wind/Schnee mit Wind als Leitein-
wirkung auf die Kombination mit Schnee als Begleiteinwirkung verzichtet werden. Hinge-
gen ist bei der Kombination Wind/Schnee mit Normalschnee als Leiteinwirkung der Wind
als BegleiteinwirI<ung immer zu berücksichtigen. Bei dem Kombinationsfall mit Schnee als
außergewöhnlicher Leiteinwirkung darf auf Wind als BegleiteinwirI<ung verzichtet werden.
Davon unbenommen sind die Auswirkungen möglicher Schneeverwehungen auch für diesen
Kombinationsfall zu prüfen."

So wie ich das interpretiere also doch Q+S überlagern.

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Schneelast auf Balkon 29 Jan 2020 13:59 #66847

IN AUT (NAD) ist dazu folgendes zu lesen:
"...müssen Nutzlasten auf widmungsgemäß begehbaren Dächern nicht in Kombination mit Schneelasten und/oder Windeinwirkung angesetzt werden".
Dies würde ich (zumindest mal bei uns in AUT) auch auf Balkone ausweiten.[Mit behutsamer Vorsicht - dergestalt interpretiert: Was nicht ausdrücklich gefordert wird, darf entfallen]

In Deutschland (NA) ist die Überlagerung wie von IBA beschrieben ("So wie ich das interpretiere also doch Q+S überlagern") schon etwas interessant, zumal es ja die DIN selbst war, die in der Vorgängernorm DIN 1055-3 folgendes schrieb: "Eine Überlagerung von Nutzlasten der Kategorien
Z, H und T mit den Schneelasten ist nicht erforderlich."


…...bleibt spannend.....

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Schneelast auf Balkon 29 Jan 2020 14:25 #66848

Eine Schneelast von 6 kN/m² entspricht in etwa welcher Schneehöhe?

Können entsprechend beide Lastfälle gemeinsam auftreten, so rein wirklichkeitsnah betrachtet?

(ich komme aus Norddeutschland und kenne inzwischen keinen Schnee mehr :lol: )

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Schneelast auf Balkon 29 Jan 2020 15:07 #66849

Zwar nicht direkt "Balkon" aber die vpi bayern
schreibt in der "Technischen Mitteilung B20":

Für private Hof- und Gartenflächen über unterirdischen
Gebäuden enthält EC1 keine explizite
Angaben. Der bisher dafür übliche Ansatz von qk
=5,0 kN/m² als flächige Nutzlast hat sich bewährt.
Dieser Lastansatz berücksichtigt übliche Gartennutzungen,
Ansammlungen von Personen, PKW-
Stellflächen und geringe Erdaufschüttun
gen im Rahmen der Gartenpflege.
Eine gleichzeitige Wirkung dieser Nutzlast und einer
Schneelast braucht nicht angesetzt werden.


und: (aus Wikipedia "Schneelast")
Schneeart Masse pro m3 Schneehöhe bei 100 kg/m2
Trockener, lockerer Neuschnee 30–50 kg ca. 200–300 cm
Gebundener Neuschnee 50–100 kg ca. 100–200 cm
Stark gebundener Neuschnee 100–200 kg ca.50–100 cm
Trockener Altschnee 200–400 kg ca.25–50 cm
Feuchtnasser Altschnee 300–500 kg ca.20–35 cm
Mehrjähriger Firn 500–800 kg ca.12–20 cm
Eis 800–900 kg ca.11–12 cm

also ~ 2m Schneehöhe bei feuchtnassem Altschnee....

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Schneelast auf Balkon 29 Jan 2020 18:21 #66857

ba schrieb u.A.:

.....hab grad nur den Wendehorst 2018 parat.....

ich hatte mir seinerzeit die 35.Auflage zugelegt,
eine Enttäuschung. Ist die neuere Auflage nicht
nur "neu" sondern auch empfehlenswert?

Grüße u. Dank galapeter97

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Schneelast auf Balkon 29 Jan 2020 19:16 #66859

Fantomas schrieb:
Die Nutzlastannahme 4 kN/m² stammt aus grauer Vorzeit, als Balkone nicht dazu dienten,
dem Genuß von Tabak oder Kaffee zu frönen, sondern die für den Winter erforderliche Menge an Briketts zu stapeln.


Nö, aus meiner "grauen Vorzeit" waren es 5 KN/m2 bzw. 3,5 KN/m²,
aber mit den Brikett das kenne ich auch .... B)

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