Willkommen,
Gast
|
|
Tach zusammen!
EC0/NA-D sagt dazu: "NDP Zu A.1.2.1(1) Anmerkung 2 Treten Schnee und Wind als Begleiteinwirkungen neben einer nichtklimatischen Leitein- wirkung auf, braucht bei Orten bis NN + 1 O00 m nur eine der beiden klimatischen Einwir- kungen als Begleiteinwirkung in den Kombinationsregeln für Einwirkungen nach 6.4.3 und 6.5.3 angesetzt zu werden. Tritt jedoch eine der klimatischen Einwirkungen (Wind oder Schnee) als Leiteinwirkung auf, ist die andere als Begleiteinwirkung zu berücksichtigen. In den Windzonen III und IV darf bei der Kombination Wind/Schnee mit Wind als Leitein- wirkung auf die Kombination mit Schnee als Begleiteinwirkung verzichtet werden. Hinge- gen ist bei der Kombination Wind/Schnee mit Normalschnee als Leiteinwirkung der Wind als BegleiteinwirI<ung immer zu berücksichtigen. Bei dem Kombinationsfall mit Schnee als außergewöhnlicher Leiteinwirkung darf auf Wind als BegleiteinwirI<ung verzichtet werden. Davon unbenommen sind die Auswirkungen möglicher Schneeverwehungen auch für diesen Kombinationsfall zu prüfen." So wie ich das interpretiere also doch Q+S überlagern. |
Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten. |
|
IN AUT (NAD) ist dazu folgendes zu lesen:
"...müssen Nutzlasten auf widmungsgemäß begehbaren Dächern nicht in Kombination mit Schneelasten und/oder Windeinwirkung angesetzt werden". Dies würde ich (zumindest mal bei uns in AUT) auch auf Balkone ausweiten.[Mit behutsamer Vorsicht - dergestalt interpretiert: Was nicht ausdrücklich gefordert wird, darf entfallen] In Deutschland (NA) ist die Überlagerung wie von IBA beschrieben ("So wie ich das interpretiere also doch Q+S überlagern") schon etwas interessant, zumal es ja die DIN selbst war, die in der Vorgängernorm DIN 1055-3 folgendes schrieb: "Eine Überlagerung von Nutzlasten der Kategorien Z, H und T mit den Schneelasten ist nicht erforderlich." …...bleibt spannend..... |
Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten. |
|
Eine Schneelast von 6 kN/m² entspricht in etwa welcher Schneehöhe?
Können entsprechend beide Lastfälle gemeinsam auftreten, so rein wirklichkeitsnah betrachtet? (ich komme aus Norddeutschland und kenne inzwischen keinen Schnee mehr ![]() |
Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten. |
|
Zwar nicht direkt "Balkon" aber die vpi bayern
schreibt in der "Technischen Mitteilung B20": Für private Hof- und Gartenflächen über unterirdischen Gebäuden enthält EC1 keine explizite Angaben. Der bisher dafür übliche Ansatz von qk =5,0 kN/m² als flächige Nutzlast hat sich bewährt. Dieser Lastansatz berücksichtigt übliche Gartennutzungen, Ansammlungen von Personen, PKW- Stellflächen und geringe Erdaufschüttun gen im Rahmen der Gartenpflege. Eine gleichzeitige Wirkung dieser Nutzlast und einer Schneelast braucht nicht angesetzt werden. und: (aus Wikipedia "Schneelast") Schneeart Masse pro m3 Schneehöhe bei 100 kg/m2 Trockener, lockerer Neuschnee 30–50 kg ca. 200–300 cm Gebundener Neuschnee 50–100 kg ca. 100–200 cm Stark gebundener Neuschnee 100–200 kg ca.50–100 cm Trockener Altschnee 200–400 kg ca.25–50 cm Feuchtnasser Altschnee 300–500 kg ca.20–35 cm Mehrjähriger Firn 500–800 kg ca.12–20 cm Eis 800–900 kg ca.11–12 cm also ~ 2m Schneehöhe bei feuchtnassem Altschnee.... |
Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten. |
|
ba schrieb u.A.:
.....hab grad nur den Wendehorst 2018 parat..... ich hatte mir seinerzeit die 35.Auflage zugelegt, eine Enttäuschung. Ist die neuere Auflage nicht nur "neu" sondern auch empfehlenswert? Grüße u. Dank galapeter97 |
Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten. |
|
Nö, aus meiner "grauen Vorzeit" waren es 5 KN/m2 bzw. 3,5 KN/m², aber mit den Brikett das kenne ich auch .... ![]() |
Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten. |
Copyright © 2022 diestatiker.de | ein Service von Planungsbüro Uhrmacher | Aunkofener Siedlung 17 - D-93326 Abensberg
Telefon: 0 94 43/90 58 00, Telefax: 0 94 43/90 58 01 | E-Mail: office[@]diestatiker.de | Alle Rechte vorbehalten