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Bei Eintragung in eine Liste als "Nachweisberechtigter für Standsicherheit" wird von der Kammer auch geprüft, ob eine adäquate Berufshaftpflichtversicherung vorhanden ist. Ohne diese Berufshaftpflichtversicherung (Deckungssummen!) ist eine Tätigkeit als "Statiker" (Ersteller von Nachweisen zur Standsicherheit) grundsätzlich nicht zulässig, von daher gehe ich davon aus, dass die Ingenieurkammer eine Eintragung in die Liste in jedem Fall fordert, eben auch aus dem Grund, um die vorhandene Versicherung zu prüfen. Das ist mein Senf dazu.
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Letzte Änderung: von siehan. Grund: Ergänzung
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Der Senf ist Käse, einfach mal den Beitrag vom Kollegen Ernst lesen. |
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Übrigens, fordern kann in diesem Fall nicht die Kammer,
sondern nur das Gesetz (Bauordnung des jeweiligen Bundeslandes). Grüße aus Thüringen Pet |
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korrekt, oder wie in NRW geschehen Lobbyarbeit leisten, den Politikern einen Quatsch erzählen und dann findet sich die Forderung der Kammer im Gesetz wieder......
Folgende Benutzer bedankten sich: Ernst
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recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes_detail?sg=0&...oben=N&det_id=426778
In NRW wird demzufolge dann wohl für Ersteller von Standsicherheitsnachweisen in allen GK 1-5 eine Fachlisteneintragung "qualifizierter Tragwerksplaner" erforderlich! Richtig? Kann noch jemand etwas für andere Bundesländer beitragen? |
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Hallo,
in Thüringen lese ich das im §65 Bautechnische Nachweise auch so heraus. Man muß in der Liste eingetragen sein, oder Prüfingenieur sein. Eine Eintragung in die Liste Standsicherheit setzt aber nicht undedingt eine Kammermitgliedschaft voraus. Ist aber nicht ganz billig, so wie der Kammerbeitrag auch . Auf Seite 2 sind die Gebühren zu lesen: Kammergebühren/Beiträge Thüringen Gruß aus Thüringen Pet |
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