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Vorsicht! Der EuGH hat lediglich festgestellt, dass die Mindest- und Höchstsätze europarechtswidrig sind. Daher sind diese Regelungen in Gerichtsverfahren (!) nicht mehr anzuwenden www.ibr-online.de/IBRUrteile/index.php?G...eichen=14+U+182%2F18 Für das OLG Hamm ist die HOAI nach wie vor verbindliches Preisrahmenrecht www.ibr-online.de/IBRUrteile/index.php?G...zeichen=21+U+24%2F18 |
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So wie ich es lese bezieht sich das auf Prozesse, also laufende Streitfälle. (wenn ich den begriff "Prozesse" so richtig interpretiere) |
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Aus der Urteilsbegründung des OLG Hamm:
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