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Gast
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So liebe Kollegen,
ich habe mich auch gerade mal schlau gemacht. In der Regel sollte man sich in etwa um eine HOAI konforme Abrechnung seiner Projekte bemühen. Da die HOAI Mindestsätze nun ja nicht mehr bindend sind könnte man ja diese Mindestsätze nun noch massiv unterschreiten. Da die Kosten der Haftpflichtvers.-verträge sich nach der Honorarsumme richten ist es ja folglich logisch das sich die Versicherung da auch etwas absichern will. Sonst könnte ja jemand kommen und massenweise Statiken für 1000 EUR rechnen, würde aber viel weniger Vers. bezahlen als jemand der vernünftige Preise verlangt. Dem will die AIA einfach vorbeugen. man muss ja nun nicht alle Projekte einzeln aufschlüsseln, es geht auch eine fiktive Jahreshonorarsumme. Die sollte aber schon realistisch sein. D.h. 10.000,- EUR pro Jahr sind auf jeden Fall unrealisisch wenn man hauptberuflich selbständig ist. Im Übrigen ist es doch im Interesse eines jeden Selbständigen sich nicht unter Wert zu verkaufen, keine Ahnung warum das manche tun. Ansonsten bin ich sehr zufrieden mit der AIA. Grüße - Thomas |
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Herzlichen Glückwunsch! Bisher steht eine unbelegte Behauptung, endlich ziehen urban legends auch bei "Die Statiker" ein. Nur Mut ![]() Markus L. Sollacher, Berat. Ing. BYIK
mlsollacherATt-onlinePUNKTde
Folgende Benutzer bedankten sich: statiker99
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Und wer glaubt das ein HOAI - Mindesthonorar objektiven Kriterien unterliegt und damit eindeutig bestimmbar ist sollte in die Kirche gehen, da wird das Thema Glauben umfänglich behandelt. ![]() |
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Ich bin bei der VHV und kann nix sagen zum Thema Zufriedenheit. Die bekommen die Jahresmeldung (Gesamthonorar), dann kommt die Rechnung, die wird bezahlt und fertig. Zu mehr habe ich die Versicherung noch nicht gebraucht. |
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O.k. Zufriedenheit mit dem Servicetelefon.
Nen Schadensfall hatte ich Gott sei dank auch noch nicht. ![]() Bei der AIA passt der Preis auf jeden Fall. Hoffe das die mich, wenn es mal um eine Schadensregulierung geht nicht im Regen stehen lassen. |
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so. Man muss naoch was bekannt geben über evtl. Angestellte, externe Zuarbeit, ob man Bauleitung, Entwufsplanungen übernimmt und ob im Schadensfall Umweltbelastungen auftreten könnten. Die HOAI wurde m.W. nie hinterfragt. Ansonsten höre/lese ich von denen nix und so soll es auch sein. |
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Letzte Änderung: von DeO.
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