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Bauwerksabdichtung (DIN 18533‐1) realitätsfremd? 21 Mai 2019 10:36 #65018

  • bueromensch
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  • Beiträge: 86
Hallo,
habe gerade ein schönes Schreiben vom Geologen auf dem Tisch, indem er sich für die neue
Norm entschuldigt... :woohoo:

Er schreibt, mit Erscheinen des Kommentars im Januar 2019 muss nach neuer DIN 1533-1 der Bemessungswasserstand  für Stauwasser auf die Geländeoberkante im Endzustand (unabhängig von 
der  Beschaffenheit der Geländeauffüllung)  gelegt werden... :ohmy: (vgl.  DIN  18533‐1  Abs.  5.1.3.1  sowie Kommentar zu DIN 18533‐1, S. 73). 

Das würde ja in der Praxis bedeuten: Immer druckwasserdichter Keller, druckwasserdichte Lichtschächte, Auftriebssicherung, ...

Kommt da noch jemand mit?
MfG

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Letzte Änderung: von bueromensch.

Bauwerksabdichtung (DIN 18533‐1) realitätsfremd? 21 Mai 2019 10:46 #65019

Ich habe gerade eine ähnliche Situation. EFH in Hanglage. Ziemlicher Sand. Dennoch WU-Beton.
Zumindest hat man mir "gestattet", den Druck auf die Wand ud Sohle nicht vollflächig anzunehmen, sondern eher als einen Wassersack zu betrachten, aber grundsätzlich hilft mir das nicht weiter. Hanglage, Sand, nur Oberflächenwasser!

In dem Sinne ja, der Unfug der Vorschriften erklimmt die nächste Stufe.

Mich würden echt mal die Stimmen der Befürworter der ganzen neuen Vorschriften interessieren. Wie begründen die ihren Unfug. Da liest man nichts von. Es wird einfach so getan, als fiele der Müll einfach so vom Himmel und müsse so umgesetzt werden, weil er nun mal da sei. Schlimm.

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Bauwerksabdichtung (DIN 18533‐1) realitätsfremd? 21 Mai 2019 12:18 #65021

hi,

bueromensch schrieb: .. mit Erscheinen des Kommentars im Januar 2019 muss nach neuer DIN 1533-1 der Bemessungswasserstand  für Stauwasser auf die Geländeoberkante im Endzustand (unabhängig von 
der  Beschaffenheit der Geländeauffüllung)  gelegt werden... :ohmy: (vgl.  DIN  18533‐1  Abs.  5.1.3.1  sowie Kommentar zu DIN 18533‐1, S. 73).. 


aus der norm kann ich diese absolutistische aussage nicht entnehmen, den kommentar kenne ich nicht, daher: wo genau? bei welchen randbedingungen? was steht dort?

nebenbei: je nach randbedingungen, d.h. bei aufstau, war das auch in der 18195 ähnlich geregelt.

grüsse, markus
Markus L. Sollacher, Berat. Ing. BYIK
mlsollacherATt-onlinePUNKTde

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Bauwerksabdichtung (DIN 18533‐1) realitätsfremd? 21 Mai 2019 13:39 #65022

Ich sehe es so, dass die DIN 18533-1 für diese Forderung einen nicht
versickerungsfähigen Untergrund ursächlich macht.
Da die BGA und Geologen dies natürlich immer ein bisschen vermuten, ist diese Bauherrn unfreundliche Formulierung stauendes Wasser bis OK Gelände ein gefundenes Fressen.................Also Vorsicht Falle!

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Bauwerksabdichtung (DIN 18533‐1) realitätsfremd? 21 Mai 2019 16:05 #65023

hi,

Baumann schrieb: .. Da die BGA und Geologen dies natürlich immer ein bisschen vermuten..


das klingt fast so abenteuerlich wie "gefühlte statik" - die sollen nicht vermuten, sondern untersuchen und das passiert auch so. nach meiner erfahrung bekommt man von seriösen baugrundgutachtern seriöse angaben. wenn man ein paar jahre im geschäft ist, kennt man seine helden - genauso, wie die sparbrötchen.

grüsse, markus
Markus L. Sollacher, Berat. Ing. BYIK
mlsollacherATt-onlinePUNKTde

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Bauwerksabdichtung (DIN 18533‐1) realitätsfremd? 22 Mai 2019 06:34 #65024

.........war bisher auch so, @markus,
aber mit Einführung der DIN 18533-1 bekommen
selbst erfahrenste BGA kalte, äh nasse Füße....

Ein Baufeld kann ja immer nur stichprobenartig erkundet werden,
da die schöne neue DIN aber quasi dazu anrät zwischen den Bohrpunkten
alles schlechte diese Untergründe zu vermuten, kann der BGA fast kaum noch
auszuschließen, dass - und darum geht es ja in diesem Tread - eine zumindest temporäre oder lokal eine Versickerung gehindert sein könnte.
Ich kann es jedenfalls nicht ausschließen, Sie etwa?

Die Konsequenz dieser Auslegung bezahlt dann der Bauherr.

Und wenn es jetzt immer noch Kollegen gibt, die ohne BGA Statik und Tragwerksplanung machen, ist deinen nicht mehr zu helfen.

Die Gutachter freuen sich schon jetzt...............

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Letzte Änderung: von Baumann.
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