Willkommen,
Gast
|
|
Schönes Thema, Baukosten steigen, Honorar auch
![]() "Er schreibt, mit Erscheinen des Kommentars im Januar 2019 muss nach neuer DIN 1533-1 der Bemessungswasserstand für Stauwasser auf die Geländeoberkante im Endzustand (unabhängig von der Beschaffenheit der Geländeauffüllung) gelegt werden.." Das glaube ich nicht bis zum Beweis des gesagten. Wenn es der Baugrund hergibt (Durchlässigkeit) wird es noch auf die Verfüllung des Arbeitsraumes ankommen. Wenn es die Durchlässigkeit des Bodens nicht hergibt braucht es halt eine Drainage + noch ein paar Zutaten. Das ist dann aber auch zu planen. Grundsätzlich ist es besser das (aufstauende) Wasser fern zu halten als die "Weiße Wanne" mit angeblicher Selbstheilung, die kann man bei aufstauendem Sickerwasser eher vergessen. Das Thema aufstauenedes Sickerwasser kommt in den letzen ca. 10 Jahren zunehmend vor, ist ja auch einfach mal schnell in's Gutachten geschrieben. ![]() |
Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten. |
|
Ich bin jetzt auch nicht der Spezialist, aber so viel ich weiß, hängt das vom kf-Wert des Bodens unter der Gründung ab. Wenn der 10-4 oder größer ist,kann man davon ausgehen, dass das Wasser versickert, bei kleineren Werten staut es auf.
Dort, wo in der Gründungssohle unterschiedliche Verhältnisse vorlagen, haben wir auch schon 30 cm Kies angeordnet, die dafür sorgen sollen, dass das Wasser auf jeden Fall dahin gelangt, wo es versickern kann. Die starre Grenze, die nur "versickern oder aufschwimmen" kennt, ist natürlich Irrsinn und bevor ich Wasserdruck bis OK Gelände rechne, diskutiere ich das auf jeden Fall noch mal. Ich habe aber auch schon eine Baugrube, die ein paar Monate offen blieb, gehabt, in der sich über Monate ein Teich von mehr als einem halben Meter Tiefe gehalten hat. Nachdem ich das gesehen habe, habe ich dem BGA geglaubt, dass die Druckhöhe bis zu Geländeoberfläche geht. Wenn die Baugrube voller Keller ist, braucht man ja nicht mehr viel Wasser, um den vollen Druck zu erzeugen. PS. ich glaube nicht, dass das erst seit DIN 18533 so ist, ich glaube in DIN 18195 stand ähnliches.
Folgende Benutzer bedankten sich: Baumann
|
Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.
Letzte Änderung: von diego.
|
|
ja, genau das ist der Punkt. Wir hatten vor kurzem diesen Fall (Keller ca. 6.000 m², bindiger Baugrund, kein Schichtenwasser). Das bißchen Oberflächenwasser wird durch eine Drainage abgeleitet und fertig, sind rechnerisch "nur ein paar Eimer". Damit keine "Weiße Wanne" notwendig, Einsparung im konkreten Fall erheblich ![]() Im Moment habe ich einen vergleichbaren Fall. Auch keine "Weiße Wanne", Differenz Einzel- Streifenfundamente zur Plattengründung mit "Weißer Wanne" > 300 T€. Nach meiner Auffassung ist es besser bei geringen Wassermengen dieses vom Bauwerk fernzuhalten. Hier lohnt sich immer der Austausch mit dem Bodengutachter zumal das "Allheilmittel" Weiße Wanne nicht so ganz ohne ist. |
Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten. |
|
Die Abdichtung gegen drückendes Wasser ist das eine Problem, wobei die Ausführung der Wände als WU-Konstruktion nicht so wahnsinnig aufwändig ist.
Was weh tut, ist der Wasserdruck auf die Sohle. So ein Keller mit Tiefgarage ist heute schnell mal 3,50 tief und dann kriegt die Tiefgarage, die vielleicht nur eine kleine Überschüttung hat, ein Auftriebsproblem und die Bemessung der Platte für 35 kN/m² hat auch teure Folgen für den Bauherrn. Und die Bodenplatte der Tiefgarage ist auf einmal ein tragendes Bauteil und man hat auch noch die Tausalzproblematik an der Backe. Drainage? Feine Sache, wenn sie funktioniert. Erst mal muss sie genehmigt werden und das Wasser muss auch irgendwo hin, am Besten von alleine durch die Schwerkraft. Wenn die oben beschriebenen Standsicherheitsprobleme real sind, würde ich mich nicht auf eine Pumpe verlassen wollen. "Hier lohnt sich immer der Austausch mit dem Bodengutachter" - Volle Übereinstimmung!! |
Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten. |
|
Hallo Diego,
"Die Abdichtung gegen drückendes Wasser ist das eine Problem, wobei die Ausführung der Wände als WU-Konstruktion nicht so wahnsinnig aufwändig ist." Ich möchte eigentlich nicht über das Thema "Weiße Wanne" diskutieren, das ist wirklich ein eigenes Thema. Die Drainage muß genehmigungsfähig sein, klar. Wie ich zuvor schrieb geht es oft nur um "ein paar Eimer Wasser" (im Fall Sickerwasser) und im Regelfall braucht es neben der Drainage Schächte und Pumpen. Weiterhin muß die Drainage gewartet werden, z.B. gespült. Für den Standsicherheitsnachweis ist in dem Fall auch der Ausfall der Drainage/Pumpen zu berücksichhtigen, z.B. beim Grundbruchnachweis der Fundamente (Einzel- und Streifenfundament) für den Fall A (außergewöhnlicher Lastfall). Wie auch immer, die Sache muß zu Ende gedacht und geplant werden, sprich, das Bauwerk muß auch beim Ausfall der Drainage standsicher sein. ______________________________________________________________________________ Drückendes Wasser Im Fall der eingeschossigen TG mit ein bißchen Auflast ist das drückende Wasser unschön - Auftriebssicherheit. Im Fall der 8 - geschossigen Überbauung einer 1-geschossigen TG ist die Auftriebssicherheit das geringste Problem. Dann kommt die "Weiße Wanne" und wenn dann noch einer den Lohmeyer aus der Tasche zieht und eine konstante Plattendicke empfiehlt wird es richtig lustig, vor allem bei sehr hohen punktuellen Lasten. Anschließend werden rechnerische Rißbreiten angenommen, von Selbstheilung geschwafelt und zum Schluß das Allheilmittel "Rissverpressung" als Rückfallebene angenommen. |
Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten. |
|
Ich habe mit dem Thema als Bodengutachter häufiger zu kämpfen. Den Kommentar kenne ich nicht, das war aber vorher auch schon klar.
Das Problem ist die Forderung nach einem stark durchlässigem Boden (k > 10-4 m/s). Diesen Boden gibt es leider nur vereinzelt (bei maximal sandigen Kiesen mit geringem Feinkornanteilen), so dass man in der Tat bei Anwendung der DIN sehr schnell beim drückenden Wasser ist, wenn nicht die Möglichkeit der Errichtung einer Drainage gegeben ist. Ich persönlich halte die Forderung nach einem stark durchlässigen Boden für stark überdimensioniert, wenn sich nicht gerade das entsprechende Gebäude in einer ausgedehnten Geländemulde befindet. Interessant fand ich hier ein Gespräch mit einem Mitglied des DIN Ausschusses. Auf meine Schilderung des Problems, meinte dieser, dass er das nicht nachvollziehen könne, da in seiner Heimatregion weiterhin viel ohne den Lastansatz drückendendes Wasser oder Drainagen gebaut werden könnte. Auf meine Nachfrage, was für Böden hier anzutreffen seien, wurden mir Sande genannt. Schade nur, dass Sande selbst unter günstigsten Bedingungen nicht stark durchlässig sind...
Folgende Benutzer bedankten sich: markus
|
Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten. |
Copyright © 2022 diestatiker.de | ein Service von Planungsbüro Uhrmacher | Aunkofener Siedlung 17 - D-93326 Abensberg
Telefon: 0 94 43/90 58 00, Telefax: 0 94 43/90 58 01 | E-Mail: office[@]diestatiker.de | Alle Rechte vorbehalten