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Hallo nochmal,
vielleicht wäre das mal so ein Fall das man, bevor man Millionen von Ergänzungen macht, mal checkt was der Nagel denn wirklich kann. Wenn man Zugversuche bei Dübeln machen kann, sollte es doch auch möglich sein hier mal Nägel auf Zug zu beanspruchen. Wenn von den ersten 5 Nägeln 4 bereits beim anschauen rausspringen ![]() @zeemann: Der Schlupf ist doch in Abhängigkeit vom anziehen der Schlaufen (laut Würth: Zugkraft 2000N ![]() Gruß Stefan |
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@Stefan (statikheld) die Idee mit den Edelstahl "Kabelbindern" ist gar nicht so schlecht
die sind aber leider auch zu kurz. Der Oberurt ist 2x 2,4x14 cm (nicht 12 cm) + 2,4 cm Abstand das heißt 14+14+7,5+6+4+4= 49,5 cm Die Binder gibt es nur bis 36 cm. @mmue Danke für die Hinweise. |
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NAD(NCI Zu 8.3.2):"Glattschaftige Nägel in vorgebohrten Nagellöchern dürfen nicht auf Herausziehen beansprucht werden."
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hi,
das ist der punkt - wird aber ignoriert. da die bestandskonstruktion, die nie fachregeln entsprach (randabstände waren, zu recht, bereits in 1052/1969, evtl. auch früher, strenger limitiert) nach aktuellem regelwerk zu bewerten ist und die konstruktion mindestens wegen randabständen und verstoss gegen neuere zvdh-regeln durchfällt, wird aus dem standsicherheitsnachweis ein nichtstandsicherheitsnachweis, gefolgt von gutachten und sanierungsvorschlag - alles honorierungswürdig. die alternative, den bestand hinzulügen und die gutachterliche bewertung einem anderen zu überlassen (erst recht im schadensfall, dann wissen eh alle alles besser), würde ich mir und meiner versicherung nicht antun. obwohl .. vielleicht isses der versicherung wurscht, weil so eine "leistung" nicht versichert ist. mastundschotbruch, markus Markus L. Sollacher, Berat. Ing. BYIK
mlsollacherATt-onlinePUNKTde |
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Letzte Änderung: von markus.
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Die Nagelbrettbinder haben auf dem Obergurt ein Kopfbrett, die Konstruktion ist von 1970 und sieht optisch tip-top aus. Die Binder sind untereinander mit Diagonalen ausgesteift.
Es handelt sich um ein genehmigtes, geprüftes, abgenommenes Bauwerk. Es bleibt alles erhalten, außer dass die Dacheindeckung (bisher Eternit) gegen eine leichtere Variante (PUR-Sandwich-Platten) ausgetauscht werden soll. Dadurch werden die Soglasten auf die Dachlatten etwas größer, da das Eigengewicht der Eternit Platten entfällt. Das ist die einzige Änderung, diese wird in einem Baugenehmigungsverfahren durch einen Prüfstatiker geprüft werden. Der Prüfstatiker ist (genau wie ich) der Meinung, dass bei der Bewertung der bestehenden Konstruktion die normativen Regeln der Bauzeit anzuwenden sind. Dies ist auch allgemein so üblich und wird auch vom Verein der Prüfingenieure so vorgeschlagen. Jetzt hier rumzuschwadronieren und die Gesamtkonstruktion kaputt zu reden ist vollkommen neben der Kappe und zeugt nicht gerade von Vernunft. Wenn eine Konstruktionen keinerlei Schaden und 50 Jahre funktioniert haben, was soll ich mir dann wegen Haftungsfragen in die Hose machen. Hier geht es gerade darum, ob man die Dachlatten noch erhalten kann, denn alleine die Erneuerung derselbigen wäre ein Aufwand von zigtausend EUR. Als Statiker hat man auch die Pflicht wirtschaftlich zu arbeiten, kaputtrechnen kann man fast alles und immer. Natürlich werde ich kein großes Risiko eingehen, deshalb habe ich diesen Punkt ja sogar explizit geprüft.Ich wette 50% der Kollegen hätten sich um diesen Punkt überhaupt nicht gekümmert und einfach den Dachdecker die Eindeckung wechseln lassen. Ich werde selbstverständlich eine Lösung ausarbeiten die nachweisbar ist, aber dabei auch die alten Normen heranziehen, wenn es nötig ist. Und wenn ich es nicht nachweisen kann, kommen die Dachlatten halt runter und neue Bohlen drauf.
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Letzte Änderung: von zeemann.
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