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Gast
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Hallo Kollegen,
müssen für einen landwirtschaftlich genutzten Unterstand in Stahlbauweise (leichte Halle ohne Wandverkleidung mit L x B x H = 24 x 7 x 4 m) Anpralllasten berücksichtigt werden? In der Halle werden landwirtschaftliche Geräte, z. B. Trecker abgestellt. Die Gründung erfolgt auf Einzelfundamenten, der Stützenabstand beträgt ca. 3,5 m. Viele Grüße Emil |
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Moin,
nach DIN EN 1991-1-7, 3.4 (2) ist für CC1 eine spezielle Berücksichtigung von außergewöhnlichen Einwirkungen über die Robustheit- und Stabilitätsregeln in EN 1992 bis EN 1999 hinaus ist nicht erforderlich. Gruß Sparky |
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Herzlichen Dank für die schnelle Antwort
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Hi,
ganz ohne Anprall würde ich es nicht machen. Bin sogar selbst auf einer LWS groß geworden und mit dem Trecker oder Hallenkran weis Gott wie oft an den Säulen in der Scheune angerumpelt. Ich halte mich an die 10 kN... www.bemessung.at/wordpress/2015/06/26/anpralllast/ SG |
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