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Hallo zusammen,
darf bei Köcherfundamenten auf die Mindestbewehrung verzichtet werden? Es handelt sich ja i.d.R. um eine ausgeprägte Biegebeanspruchung, so dass ich die Mindestbewehrung stets anordnen würden. Für Ratschläge bin ich sehr dankbar. Beste Grüße Friedhelm |
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Ja, darf verzichtet werden. |
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Sofern der Tragwerksplaner den Verzicht ausdrücklich begründet, wenn ich mich recht an den NA EC2 erinnere. Der Prüfer mag da also nachfragen.
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Es ist nicht ausdrücklich zu begründen sondern steht einfach in der Norm. Ausdrücklich begründen müßten sie Abweichungen von der Norm ![]() |
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Hallo zusammen,
besten Dank für eure Hilfe! Dann werde ich auf die Mindestbewehrung verzichten... Viele Grüße Friedhelm |
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