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Dann aber mal ganz schnell die DIN 1054 besorgen. Ohne die kann man den EC 7 nicht anwenden. Ansonsten ist der zitierte Abschnitt aber auch so im Schneider, spätestens ab der 17. Auflage. Bedingung e) meint, dass tan(delta_E) = H_k/V_k </= 0,2 sein muss. Bedingung f) meint, dass der Nachweis der zulässigen Ausmittigkeit der resultierenden charakteristischen Beanspruchung (also der Nachweis, dass die Resultierende innerhalb der 1. bzw. 2. Kernweite liegt) eingehalten ist (damit ist der umgangssprachliche "Kippnachweis" gemeint). |
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hallo chaaali,
DIN 1054 gilt als NA zum EC7 ==> also anschaffen Die anderen DIN wie z.B. Erddruck, Grundbruch, Setzungen etc. gehören auch dazu. Der Nachweis unter f) ist nicht der "Kippnachweis" sondern der Nachweis "klaffende Fuge" im GZG. Zusätzlich ist der Nachweis der Lagesicherheit im GZT mit den unterschiedlichen stabil. bzw. destabil. Sicherheitsfaktoren zu führen. Das ist der "Kippnachweis", bei dem die stützende Wirkung des Erdreichs nach d) angesetzt werden darf. Hierbei muss die Resultierende innerhalb der Fundamentfläche bleiben. gruß dvog
Folgende Benutzer bedankten sich: saibot2107
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Hallo,
habe die DIN 1054 gefunden nach Rücksprache mit dem Geotechnischen Büro ist ein Grundbruch in meinem Fall nicht zu beachten, er meinte dass die einaxiale Druckfestigkeit vom Gesteinsmergel um die 4-8 MN/m² liegt, da die zul Sohlspannung auf 800 kN/m² begrenzt ist, wird man den Wert nicht erreichen. Außerdem hat man außerhalb vom Gebäude noch eine 7m Bodenauflast. lg |
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Keller?
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Hallo chaaali,
Soweit ich das verstanden habe, hast du Einzel- und Streifenfundamente unter dem Keller. Dir ist schon bewußt, daß die 7 m Bodenauflast außen drumrum für den Grundbruchnachweis nichts nützen und ein Grundbruch wenn dann im Keller selbst passiert? Gruß mmue |
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Ja stimmt hast natürlich recht...aber die Aussage vum Geotechniker reicht mir eigentlich dass ich den Grundbruchnachweiss vernachlässige.
Lg |
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