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Deckenbalken nicht begehbar 08 Aug 2017 06:48 #61882

DeO schrieb: Der Ansatz kann m.W. baurechtlich kritisch sein.


Hallo DeO,

darauf hatte ich ja auch schon hingewiesen. Das ist zu klären.

Trotzdem könnte der Balken dicker ausgeführt werden ohne das in der Statik steht : Nutzlast für einen Wohnraum oder ...

Wenn der Bauherr die Fläche auch ohne Zustimmung der Baubehörde nutzen möchte, dann wird er dieses machen.
Dann ist es doch besser der Balken hält als das er zusammenbrechen würde.
Was für den Statiker besser ist muß er entscheiden....
KM

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Deckenbalken nicht begehbar 08 Aug 2017 06:57 #61883

MeyerK schrieb:

DeO schrieb: Der Ansatz kann m.W. baurechtlich kritisch sein.

darauf hatte ich ja auch schon hingewiesen. Das ist zu klären.


ja

Trotzdem könnte der Balken dicker ausgeführt werden ohne das in der Statik steht : Nutzlast für einen Wohnraum oder ...


Das meinte ich mit undokumentiert. Man kann es tun, man muss es aber nicht. Wie auch schon angedeutet muss man, wenn man es schon tut, konsequent bleiben und die Lasten über alle Stürze und was da so ist, bis unten in die Gründung mitnehmen. Nur die Balken dicker zu machen muss nicht zwingend ausreichend sein.

Mir ging es um das was der Kollege mmue in #61878 schrieb, nämlich das sich die anzusetzende Last aus der räumlichen Situation ergäbe und somit nicht aus dem gültigen Bebauungsplan. Das könnte ein ganz dünnes Eis werden.

Einfach weil wenn man sich auf das Spiel der möglichen späteren Nutzungserweiterung einlässt, jedes EFH zu einem Büro werden könnte, jede kleine Ebene in einem Betrieb zu einer fetten Lagerebene und so weiter... mit den entsprechenden Konsequenzen (weitere Bauteile, Gründung..)
Da ist es schon sinnvoller sich eng an die bauseitigen Vorgaben zu halten.

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Letzte Änderung: von DeO.

Deckenbalken nicht begehbar 08 Aug 2017 07:35 #61885

DeO schrieb: Einfach weil wenn man sich auf das Spiel der möglichen späteren Nutzungserweiterung einlässt, jedes EFH zu einem Büro werden könnte, jede kleine Ebene in einem Betrieb zu einer fetten Lagerebene und so weiter... mit den entsprechenden Konsequenzen (weitere Bauteile, Gründung..)
Da ist es schon sinnvoller sich eng an die bauseitigen Vorgaben zu halten.


Hallo,

schon alles richtig.. jedoch ist die ggf. Nutzung als Lagerfläche (sagen wir mal einfach "Rumpelkammer") auf einer Balkenlage unter einem Walmdach auf einer Garage an der Grenze schon überschaubar.
An der Grenze (Außenwand) als Balkenauflage sind keine Fenster, im Bezug der Gründung vermutlich
auch keine nennenswerte Lasterhöhungen durch eine Lagerfläche auf der Balkenlage. Es werden vermutlich keine
Hochregallager aufgestellt werden können.

Aber alles kann nur Herr Lehmann beantworten. Er muß es entscheiden.

Gruß
KM

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Deckenbalken nicht begehbar 08 Aug 2017 07:47 #61886

MeyerK schrieb: schon alles richtig.. jedoch ist die ggf. Nutzung als Lagerfläche (sagen wir mal einfach "Rumpelkammer") auf einer Balkenlage unter einem Walmdach auf einer Garage an der Grenze schon überschaubar.


Das ist natürlich richtig. Da stellt sich die Frage, ob seitens der Bemessung überhaupt etwas getan werden muss.

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Deckenbalken nicht begehbar 08 Aug 2017 08:52 #61887

  • HerrLehmann
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Hallo,
Danke für eure Antworten.
Natürlich würde ich einfach größere Querschnitte wählen. Aber wie ich ja schon schrieb, hat sich in der Ausführung
das Sparrenauflager von der Außenwand auf die Deckenbalken verschoben, so das diese zusätzliche Punktlasten erhalten.
Die Höhe des Daches verläuft von 0,0 bis 2,50 m mit 35°. Zusätzlich wird die Nutzbarkeit durch die Gratsparren eingeschränkt.
Die lichte Deckenfläche ist ca. 35 m2, die nutzbare Fläche z.B. ab 1,50 m Höhe beträgt nur noch ca. 6,0 m2. Also schon sehr eingeschränkt. Die Begehbarkeit wäre nur über den Flur der Wohnung über eine Einschubtreppe möglich. Die Wohnhausdecke selber ist von oben gedämmt u. bis auf eine kleine Lagerfläche (10 m2) nicht begehbar (aber ausbaubar). Ein Lagerraum über der Garage ist also nur beschränkt möglich.
Ursprünglich hatte ich die DB ü. der Garage mit einer Verkehrslast von 0 auf 2,00 KN/m2 dreiecksförmig berechnet.
In der neuen Situation habe ich mit der Verkehrslast eine Ausnutzung der Tragfähigkeit von 0,94
Bei der Durchbiegung aber eine Ausnutzung von 1,49.
Bei Anpassung der Durchbiegungsbegrenzung Wnet,fin = L200, Wfin = L/150, Winst = L/200 eine Ausnutzung von 0,99.

Grüße

Und im Falle einer Aufstockung, Nutzungsänderung ö.ä (was aber so gut wie ausgeschlossen ist), müsste ein Bauantrag gestellt werden, wo ein anderer Statiker eingetragen wird.

Bei sämtlichen Sparren Garage und Wohnhaus wurden ausdrücklich keine Ausbaulasten berücksichtigt. Der BU hat nur einen Dachboden verkauft. Im Falle eines Ausbaus wären u.U. weitere lastabtragenden Bauteile unterdimensioniert.

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Letzte Änderung: von HerrLehmann.

Deckenbalken nicht begehbar 09 Aug 2017 09:16 #61901

DeO schrieb:
Der Ansatz kann m.W. baurechtlich kritisch sein.

Wenn aus baurechtlichen Gründen eine Nutzung nicht gegeben sein darf, muss dieses in den Antragsunterlagen entsprechend vermerkt sein. Wenn sich der Statiker darüber hinweg setzt und die Fläche doch wieder nutzbar ausgestaltet, kann ihm das um die Ohren fliegen.


Das ist aber jetzt nicht im Ernst gemeint.

Wenn z.B. /in Abstimmung mit Bauherr/Architekt) eine Lastvorsorge von 100 KN/m² in eine
Konstruktion eingerechnet werden soll wird das halt gemacht.

Anders herum gesagt, ich kann "meine" Konstruktion soweit "übersimensionieren, wie ich
will und der Bauherr bereit ist zu bezahlen.


Was hat das mit dem Baurecht (Bebauungsplan oder was auch immer) zu tun?

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