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Gast
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ja, dann brauchts aber auch keine Lastreserven für evtl. spätere Wohnnutzung. Gewisse Lagerlasten sind was anderes. |
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Hallo,
Das war auch nicht die Frage von Herrn Lehmann. Gruß mmue |
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Es war die Frage, welche Lasten anzusetzen sind. Die Aussage war, dass diese sich aus der theoretisch möglichen Nutzung ergeben (und nicht aus der planmäßig vorgesehenen). Demnach wäre alles mit mindestens 1.00 kN/m² zu belegen. Das würde schon bei Doppelgaragen zu sehr interessanten Deckenkonstruktionen führen. Nicht wirklich |
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Hallo,
Na wohl kaum bei einer lichten Höhe v on 2.50 m (vgl. auch VPI NRW und EC 1-1). Gruß mmue |
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oder wie ist das jetzt gemeint? Wenn ich in der Mitte 2.50m habe, dann ist man je nach Neigung relativ zügig unter 1.80m, wo dann wieder die 1.00 kN/m² greifen. Aber selbst die sind bei hohen Deckenspannweiten eine Hausnummer. und im übrigen steht im EC1 etwas von "zugänglichen" Dachräumen. Ohne Beplankung ist der Raum nicht zugänglich. |
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Letzte Änderung: von DeO.
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Hallo,
Nö. Zitat aus VPI NRW:
Die 1.00 kN/m2 sind, falls li. Hö. < 1.80 m, nur bei Spitzböden anzusetzen, nicht aber im Falle Lehmann (s.o.). Gruß mmue |
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