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Deckenbalken nicht begehbar 09 Aug 2017 13:48 #61916

mmue schrieb: Bezugsgröße ist danach die lichte Höhe. Hohlräume zwischen der obersten Decke und der Dachhaut, in denen Aufenthaltsräume wg. zu geringer Höhe nicht möglich sind, gelten nicht als oberstes Geschoß. Daher sind darunterliegende Dachgeschoßräume kein Vollgeschoß, wenn es die Bedingung li. Hö. von 2.20 m über max. 2/3 der Grundfläche des darunter befindlichen Geschosses aufweist.


ja, dann brauchts aber auch keine Lastreserven für evtl. spätere Wohnnutzung.
Gewisse Lagerlasten sind was anderes.

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Deckenbalken nicht begehbar 09 Aug 2017 14:07 #61920

Hallo,

ja, dann brauchts aber auch keine Lastreserven für evtl. spätere Wohnnutzung.

Das war auch nicht die Frage von Herrn Lehmann.

Gruß
mmue

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Deckenbalken nicht begehbar 09 Aug 2017 15:07 #61923

mmue schrieb:

ja, dann brauchts aber auch keine Lastreserven für evtl. spätere Wohnnutzung.

Das war auch nicht die Frage von Herrn Lehmann.


Es war die Frage, welche Lasten anzusetzen sind.

Die Aussage war, dass diese sich aus der theoretisch möglichen Nutzung ergeben (und nicht aus der planmäßig vorgesehenen).

Demnach wäre alles mit mindestens 1.00 kN/m² zu belegen. Das würde schon bei Doppelgaragen zu sehr interessanten Deckenkonstruktionen führen. Nicht wirklich

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Deckenbalken nicht begehbar 09 Aug 2017 15:43 #61925

Hallo,

Demnach wäre alles mit mindestens 1.00 kN/m² zu belegen.

Na wohl kaum bei einer lichten Höhe v on 2.50 m (vgl. auch VPI NRW und EC 1-1).

Gruß
mmue

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Deckenbalken nicht begehbar 09 Aug 2017 16:04 #61926

mmue schrieb: Hallo,

Demnach wäre alles mit mindestens 1.00 kN/m² zu belegen.

Na wohl kaum bei einer lichten Höhe v on 2.50 m (vgl. auch VPI NRW und EC 1-1).

Gruß
mmue


oder wie ist das jetzt gemeint?
Wenn ich in der Mitte 2.50m habe, dann ist man je nach Neigung relativ zügig unter 1.80m, wo dann wieder die 1.00 kN/m² greifen. Aber selbst die sind bei hohen Deckenspannweiten eine Hausnummer.

und im übrigen steht im EC1 etwas von "zugänglichen" Dachräumen. Ohne Beplankung ist der Raum nicht zugänglich.

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Letzte Änderung: von DeO.

Deckenbalken nicht begehbar 09 Aug 2017 16:17 #61927

Hallo,

Wenn ich in der Mitte 2.50m habe, dann ist man je nach Neigung relativ zügig unter 1.80m, wo dann wieder die 1.00 kN/m² greifen.

Nö.

Zitat aus VPI NRW:

Ein Dachraum, der nach unten durch die Erd- oder eine Obergeschossdecke begrenzt wird, ist im Sinne der Norm kein Spitzboden.


Die 1.00 kN/m2 sind, falls li. Hö. < 1.80 m, nur bei Spitzböden anzusetzen, nicht aber im Falle Lehmann (s.o.).

Gruß
mmue

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