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Moin,
bei dem o.g. Bemessungsmodell geht man davon aus, dass auch bei a=0 Bolzenbiegung stattfindet; infolge von Betonpressungen und/oder Betonabplatzungen. Im Grunde genommen bemisst du einen elastisch gebetteten Stab und hast keine reine Abscherbeanspruchung. Deshalb ergeben sich relativ geringe Tragfähigkeiten. Das kann man z.B. im DAfStb-Heft 346 nachlesen. Grüße Christoff |
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Desshalb wurde die Konsole erschaffen ![]() |
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Das passt schon von der Größenordnung. Bei so Stahldübel-in-Beton Sachen ist fast immer der Beton maßgebend, und da sind fast immer die Randabstände das Kriterium. Bei dem VPI-Beispiel gibt es ein paar Unterschiede zur DübelTheorie: h_min =5*d statt 9*d und c_min=7*d statt 4,5*d Wenn man für M24 zb von Hilti Querkraft-Betonkantenbruch V_rd_c,0 nimmt und mit geringerer H_eff (nicht Zulassungegerecht) und größerer Betondeckung arbeitet kommt man auf ca 25-30kN... das passt scho PS: Ich mach diese Bolzen immer mit ca. 10*d damit kann ich wenn mal welche auf der Baustelle in der Schalung ''vergessen'' wurden auch mit Hilti später mit einkleben nachrechnen ![]() |
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Hallo, auch meine Meinung, die Hersteller haben eine Prüf-Zulassung, die man einholen und beilegen sollte.
Gruss W. |
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Übrigens bei Schraubanschlüssen mit z.B. Gewindestange sind die Tabellenwerte der Tab. 3.4 des EC3-1-8 mit 0,85 abzumindern!! (entsprechen nicht der Bezugsnormgruppe 4)
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Ist das so? Ich sehe das anders: Auch für Verschraubungen die nicht in der Bezugsnormengruppe 4 enthalten sind, dürfen die vollen Tragfähigkeiten nach DIN EN 1993-1-8, Tab.3.4 angestzt werden. Vorraussetzung ist, dass die Ausführung EN 1090 entspricht. Nachzulesen in DIN EN 1993-1-8, 3.6.1(3). Im Beuth-Kommentar zu DIN EN 1090 (ISBN 978-3-410-17652-7) steht, dass Gewindestangen den Anforderungen entsprechen. Grüße Christoff |
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Letzte Änderung: von qwertzuiop.
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