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Gast
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Gilt das dann nur für Gew.-Stange die man mit ensprechender Mutter prüfen lässt --> als Ganitur sozusagen!!
Wer macht sowas, deshalb die Abminderung. Kannst du mir bitte nochmal den genauen Abschnitt im Kommentar nennen, Danke. |
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Moin,
der Abschnitt im Buch ist: Zu II.5.6.7 <2.4> Dort steht eigentlich nur, dass Gewindebolzen alle Anforderungen der DIN EN 1090-2 erfüllen. Von Garnituren steht da nichts. Grüße Christoff |
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Irgendwo steht, dass alle Schraubenverbindungen als Garnitur bestellt und eingebaut werden müssen. Lose Einzelteile sind nicht erlaubt. Wer achte darauf, ob die Mutter zum Gewinde passt (unterschnitten oder überschnitten)?
Deshalb mindere ich beim Nachweis von Verbindungen mit Gewindestangen die zulässigen Werte um 15% ab. |
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Wo steht das genau, bitte? Grüße Christoff |
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Zum Beispiel: Kommentar II.5.6.2 <2>
und bei II.5.6.7 <1> steht: .... die Bemessungsregeln des EC3-1-8 können sinngemäß angewendet werden, wenn die Schrauben und Muttern den entsprechenden Produktnormen entsprechen.... (vgl. auch 8.9) All das sicherzustellen, das bei Bestellung einer Gew.-Stange mit Muttern alle Teile einer Produktnorm entsprechen, ist schwierig, deshalb den einfachen weg --> Abmindern !! |
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Moin,
du darfst natürlich abmindern, so viel du willst. Ich mache das nicht: In dem von dir angegebenen Texteil steht nämlich, dass der Begriff "Garnitur" jetzt nur noch ein rein sprachliche Definition ist. Die einzelnen Komponenten müssen nicht von einem einzigen Hersteller sein, sondern sie müssen nur noch geometrisch und werkstofflich zueinander passen. Bei meinen Stahlbauplanungen gibt es Stücklisten, in denen die Gewindestange mit Produktnorm, die Scheibe mit Produktnorm und die Mutter mit Produktnorm angegeben werden. Die o.g. Forderung "alles muss zueinander passen" ist damit erfüllt. Grüße Christoff |
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Letzte Änderung: von qwertzuiop. Grund: Tippfehler
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