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Gast
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Hallo Kollegen,
kann mir jemand sagen, was muss man als H-Last auf Absturzsicherung ansetzen, wenn eine Absturzhöhe < 1 m ist? Danke voraus. Grüße, Sergej |
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Hallo Sergej,
ich hätte spontan gesagt gar keine, da bei Absturzhöhe < 1 m kein Geländer vorgeschrieben ist. Gruß, Tobias Ergänzung: Es sei denn, man kann ins Wasser stürzen, dass ist wohl eine Absturzsicherung erforderlich. Dann würde ich aber auch die Holmlast für Absturzhöhe bis 12 m ansetzen. |
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Letzte Änderung: von saibot2107.
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: Es sei denn das Wasser ist tiefer als 12m..... ![]() ..
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Was hat denn die Holmlast mit der Absturzhöhe zu tun?
![]() |
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Danke für die antworten
![]() ich werden 0,50 kN/m ansetzen. Grüße, Sergej |
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Hallo Sergej, Holmlast in privaten Wohnungen/ Balkonen etc. 0,5KN/m, bei Fluchtwegen, öffentlich zugänglich 1KN/m und bei Tribünen etc. 2KN/m, unabhängig von der Absturzhöhe.
Genaues unter Tabelle D.11 im EC1 |
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