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Holmlast Absturzhöhe <1m 13 Jan 2017 20:00 #60199

extrabrut schrieb: Was hat denn die Holmlast mit der Absturzhöhe zu tun? :ohmy:

hallo extrabrut,

ich habe im Netz "gegoogelt", habe keine Antwort gefunden.
Ab einer Absturzhöhe von 0,5 m bis 1m ist eine "Umwehrung" vorzusehen,
ich gehe davon aus, dass dahinter kein Wasser ist :) Da hat schon saibot2107 geschrieben :)
Die Frage ist: wie groß ist die H-Last in diesem Fall? Das steht nirgends-wo :(
Die Lastannahmen nach Norm gehen von einem Höhenunterschied von mind. 1m aus.
Unter dem Höhenunterschied von 1m findet man nur ".... ausreichend zu verankern" :)
Wir haben nur das Geländer für eine Behindertenrampe zu bemessen, Höhenunterschied max. 80 cm,
und der im Rollstuhl+ die Begleitperson können praktisch nicht mit 50 kg in einer Höhe von 90 cm seitlich drücken ;)
Praktisch ist das so, aber steht es irgend-wo?
Daher ist die Frage. Sonst rechnet man alles kaputt, viel Material und Kosten. Natürlich können auch weitere Personen die Rampe benutzen,
dann wären 100 kg/m anzusetzen, aber wiederum nach Norm erst ab 1,m Höhenunterschied.
Ich habe aber < 1,0m :)


Grüße, Sergej

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Letzte Änderung: von Sergej.

Holmlast Absturzhöhe <1m 14 Jan 2017 16:24 #60205

Hallo,
in den ASR steckt drin, daß eine Absturzgefahr auch unterhalb der 1,0 m Absturzhöhe besteht (ab 20cm). Ansonsten sind die Regeln der DIN mit der Bauordnung synchronisiert. Wenn kein Geländer erforderlich ist, dann wird keins angebaut?
Ich kenne die alte Regel bei Treppengeländern noch: ab der dritten Stufe ist ein Geländer vorzusehen. Im privaten Bereich würde ich die bekannten 0,5 kN/m ansetzen. Die Verformbarkeit ist ja relativ großzügig zu bemessen.
Wenn ein Geländer da ist, dann wird es auch genutzt/ beansprucht, wie jedes Andere auch.

MfG
kkornrad

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Holmlast Absturzhöhe <1m 15 Jan 2017 16:30 #60211

Ich wollte in diesem Zusammenhang darauf hinweisen, daß die 0,50 kN/m in BEIDE Richtungen (nach außen und nach innen) angesetzt werden müssen. Das wird bei Balkongeländern gerne vergessen, insbesondere, wenn keine Windlast angreifen kann.

Allerdings braucht man auch bei 1,0 kN/m Holmlast nur 0,50 kN/m nach innen anzusetzen.

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Holmlast Absturzhöhe <1m 16 Jan 2017 21:45 #60222

Nochmals besten Dank für die Antworten und nette Diskussion.
Ich habe mit 0,5 kN/m berechnet. Ist m.E. OK.

@zeemann
Hinweis ist richtig :) Der Anschluss funktioniert in beide Richtungen.

Grüße, Sergej

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Holmlast Absturzhöhe <1m 24 Jan 2017 14:09 #60274

Hallo,
ich würde erstmal klären in welche Norm man sich befindet, das hilft schon viel weiter:
Gebäude im Allgemeinen oder Wohngebäude (DIN 18065), Zugänge zu maschinellen Anlagen (DIN EN ISO 14122), ASR, DGUV, BGI, GUV, etc. .... dient als Fluchtweg.......

Gemäß DIN 18040-1 Barrierefreies Bauen - Öffentliche Zugänge:
An Rampenläufen und -podesten sind beidseitig in einer Höhe von 10 cm Radabweiser anzubringen. Radabweiser sind nicht erforderlich, wenn die Rampen seitlich durch eine Wand begrenzt werden.
Es sind beidseitig Handläufe vorzusehen.


Gemäß DIN 18040-2 Barrierefreies Bauen - Wohnungen:
Beidseitig von Treppenläufen und Zwischenpodesten müssen Handläufe einen sicheren Halt bei der Benutzung der Treppe bieten.

Demnach ist auf jedenfall beidseitig ein Handlauf herzustellen, dabei ist nur die Frage öffentlich (1,0kN/m) oder nicht öffentlich (0,5 kN/m)

Viel Spaß beim durchlesen aller Normen ;)

Gruß
Christian


P.S.:
Gibt es irgendwo eine öffizielle Auflisten was mit "öffentlich" gemeint ist??
Mein letzter Kenntnisstand ist, dass öffentlich folgende Gebäude bezeichnen:
Rathaus, Bibliotheken, Schulen, KiGa, KiTa (im Grunde wo Statsdiener arbeiten)

Nicht öffentlich: Hotel, Wohnungen, Supermärkte, etc.
Folgende Benutzer bedankten sich: Sergej

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Holmlast Absturzhöhe <1m 24 Jan 2017 20:52 #60283

Hallo Witte01,

Besten Dank für die Antwort.

Grüße, Sergej

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