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Hallo zusammen,
ich muss für ein MFH einen Keller in KS-Mauerwerk rechnen. Stb. soll es leider nicht sein. Problem ist nun, dass es sich dabei um einen Teilkeller handelt. Das halbe Gebäude besitzt nur einen Keller. Nun steht also das halbe Gebäude auf einer Sohlplatte die als gebettete Bodenplatte gegen die Mauerwerkswand im Keller drückt. Für den Endzustand wird es wohl klappen, aber was ist mit dem Bauzustand? Es muss ja das Kellermauerwerk angeschüttet werden bevor das nächste Geschoss erstellt werden kann. Ist es grundsätzlich ein Problem? Der Keller bekommt ja auch nach und nach mehr Auflast je höher die Wände werden. Über ein paar Hinweise würde ich mich sehr freuen. Gruß Jürgi |
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Hallo,
Und das Mauerwerk ist für den Horizontaldruck nachweisbar? Wohl meistens nicht. Gruß mmue
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Hallo,
es ist ja nicht nur eine Anschüttung, sondern wegen des Ansatzes "elastisch gebettete Sohlplatte" auch die dann notwendige Verdichtung (Verdichtungserddruck). Einfach mal nachrechnen, ob eine dicke Kellerwand (z.B. 36.5cm KS) mit Verstärkung aus Stb.-Zwischenstützen als horizontales Gewölbe diese Horizontallast aufnehmen kann. Und untersuchen, ob die H-Kräfte durch die Deckenscheibe (KG-Decke der Teilunterkellerung) samt Kellerwänden die Auflagerkräfte überhaupt aufnehmen können. Falls diese tragende Bodenplatte nicht zwingend erforderlich ist, würde ich Streifenfundamente mit Abtreppung (nach Reibungswinkel) vorziehen und die Bodenplatte im Auffüllungsbereich als Decke nachweisen.. In jedem Fall auf eine supersolide Abdichtung achten, denn man kommt zu Reparaturzwecken nie mehr dran. Gruß Wolfgang |
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"....ich muss für ein MFH einen Keller in KS-Mauerwerk rechnen."
Wer zwingt dich dazu? " Nun steht also das halbe Gebäude auf einer Sohlplatte die als gebettete Bodenplatte gegen die Mauerwerkswand im Keller drückt. " Wie ist die andere Hälfte gegründet? Setzungsunterschiede? "Für den Endzustand wird es wohl klappen, aber was ist mit dem Bauzustand? Es muss ja das Kellermauerwerk angeschüttet werden bevor das nächste Geschoss erstellt werden kann. Ist es grundsätzlich ein Problem?" Problem, nö (Notfalls Deckelbauweise). Muß halt nachgewiesen werden, ist Teil unseres Berufes. Wenn im Vertrag drin steht, daß Bauzustände nachzuweisen sind, ist das halt so. Im übrigen siehe Hinweise der "Vorschreiber". PS.: Mir sind schon "Strategen" über den Weg gelaufen, die haben einen Magerbetonkeil unter ca. 30 grad unter der höher liegenden Bodenplatte geplant. ![]() Wenn ich schon lese : "Stb. soll es leider nicht sein." dann viel Erfolg. |
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Wie Wolfgang schon geschrieben hat, kann man Stb.-Zwischenstützen anordnen.
Mir hat das oft nicht gefallen und dann habe ich in halber Wandhöhe einen Stb.-Balken in U-Schale genommen. es |
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Hallo Jürgi,
meine Anmerkungen:
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