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Schweiz. Hier lehnt sich das Brandzeug aber an den Eurocode an und ich kann mich im Zweifelsfall (was hier eindeutig vorliegt) auf den Eurocode beziehen.
Das mit der beidseitigen Beflammbarkeit haben wir hier auch schon disskutiert, und dacht das wäre der weissheit letzter schluss, dann haben wir im englischen eurocode nachgelesen. Im englischen Eurocode Beton gibt es aber beidseitig beflammte Wände. Also kann das Bauteil (in bezug auf die allseitige beflammbarkeit) doch wieder als wand und stütze angesehen werden. gruss bernd |
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Letzte Änderung: von BerndHahnebach.
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hallo BerndHahnebach,
"beidseitig" heißt doch, dass die beiden gegenüberliegenden Seiten beflammt sind. Dann werden die Eckeisen nicht heißer als die an den Längsseiten ===> typisch Wand. Bei der Stütze hat man i.d.R. Beflammung über Eck und damit werden die Eckeisen entsprechend heißer. Stehen Ihre Scheiben in z.B. einer langen Mauerwerkswand, dann könnte man sie m.E. im Sinne des Brandschutzes als Wand ansehen. gruß dvog |
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Nochaml zur Ausgangsfrage:
Wenn ich das richtig verstanden habe gelten die Mindestabmessungen im EC für den Brandfall beim Nachweis über Tabellen. Für den "Heißnachweis" brauche ich diese Mindestabmessungen nicht einzuhalten. Allerdings ist beim Heißnachweis die tatsächsichliche Situation zu berücksichtigen (Beflammung auf einer / zwei / drei / vier Seiten). Damit ist die Ausgangsfrage (Stütze oder Wand) keine Frage mehr. |
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hallo statiker99,
genau das meinte ich mit meiner Aussage: "Da hilft wohl nur ein rechnerischer Nachweis". gruß dvog |
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Erstmal danke für die vielen beiträge.
Muss ich dann nicht auch wieder entscheiden, ob ich den Brandnachweis für eine Stütze oder eine Wand mache. In Bezug auf Brandnachweise fehlt mir aktuell noch das Wissen, ob es da unterschiede gibt ... gruss bernd |
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Meines Wissens nein, zumindest nicht in D.
Eine druckbeanspruchte Wand kann genau wie eine Stütze nachgewiesen werden, auch im Brandfall. Lediglich die konstruktiven Vorschriften (z.B. Verbügelung) sind etwas abweichend. |
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