Willkommen,
Gast
|
|
|
|
Hallo zusammen,
ich muss eine Innenwand eines EFH im EG nachweisen. Auf der Wand liegt eine 20cm Stb.-Decke. Auf dieser Decke steht eine Wand im DG parallel zur der Wand im EG, allerdings mit einem Abstand von 1,00m nach rechts. Wenn ich nun die Decke nachweise wird das rechte Feld höher belastet als das linke. Damit sind also die Querkräfte rechts von der Wand höher als links. Für den Nachweis der Wand im EG muss ich ja eine Exzentrizität aus der Auflast ermitteln. Wie kann ich mir für diesen Fall die Exzentrizität für den Mauerwerksnachweis ermitteln? Über ein paar Hinweise und Vorschläge würde ich mich sehr freuen. Gruß Jürgi |
Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten. |
|
nach EN 1996-1-1 Anhang C
gruß dvog |
Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten. |
|
Hallo Jürgi,
unterschiedlich große Querkräfte hat man eigentlich grundsätzlich, da die Nutzlast ja Feldweise aufgebracht wird und die Deckenspannweiten meistens auch unterschiedlich sind. Solange am Auflagerrand keine abhebenden Lasten auftreten, wird die Last auf der Zwischenwand durch die Decke zentriert und ich würde keine Lastausmittigkeiten berücksichtigen, sondern die Wand nach dem vereinfachtem Verfahren nachweisen. |
Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten. |
|
hallo Thom06,
nach EN 1996-3 4.2.1.1 müssen beim vereinfachten Verfahren die Wände der Geschosse übereinander stehen. Man kann also folglich lediglich Exzentrizitäten z.B. aus unterschiedlichen Deckenstützweiten ignorieren und nach dem vereinfachten Verfahren rechnen. Nicht zu schwere nichttragende Wände mögen auch noch gehen. gruß dvog |
Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten. |
|
@dvog
aber exzentrizitäten aus dem umstand, dass die decke ein randfeld ist, und die wand eine außenwand ist, können sehr wohl mit dem vereinfachten verfahren erfasst werden. und da sind die exzentr. meist höher, als beim hier eingangs erwähnten fall. |
Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten. |
|
hallo morten25,
ich habe doch nur die Norm zitiert. Dass nach vereinfachtem Verfahren zu rechnende Situationen größere Außermitten aufweisen können, ist doch unbestritten. Wenn bei Ihrem Fall auf dem Randfeld eine eingerückte tragende Wand eines Attikageschosses steht, ist m.E. ein Nachweis nach EN 1996--3 nicht mehr möglich. gruß dvog |
Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten. |
|
|
Copyright © 2022 diestatiker.de | ein Service von Planungsbüro Uhrmacher | Aunkofener Siedlung 17 - D-93326 Abensberg
Telefon: 0 94 43/90 58 00, Telefax: 0 94 43/90 58 01 | E-Mail: office[@]diestatiker.de | Alle Rechte vorbehalten