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Hallo zusammen.
Vielen Dank für die Antworten. Kurze Verständnisfrage: Bedeutet es, dass ich gemäß Anhang C des NA zwischen der Decke und der Innenwand eine biegesteife Ecke annehmen muss? Also Biegesteifigkeit ungerissen Beton und ungerissen Mauerwerk? Dann noch eine Frage an dvog: Sie wollen mir sagen, dass ein Nachweis nach EC6 für meinen Fall nicht möglich ist?? ![]() Gruß Jürgi |
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hallo Jürgi,
das mit den Steifigkeiten ist richtig. Es ist im Prinzip eine Verteilung der Volleinspannmomente im Verhältnis der Steifigkeiten, die Sie anschl. reduzieren können. Ich habe doch nicht behauptet, dass die Wand nicht nach EC6 berechnet werden kann. Sie sollten vielleicht einmal Ihre Normenkenntnisse verbessern. Die Wand kann nur nach EC6-1-1 (genaues Verfahren) und nicht nach EC6-3 (vereinfachtes Verfahren) gerechnet werden. gruß dvog |
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