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Hallo,
eine Frage zu EC1-1-4. In 7.2.1 (3) heißt es: Bei Dachüberständen kann für den Unterseitendruck der Wert der anschließenden Wandfläche angenommen werden, .. Bedeutet das, dass luv- und lee-seitig immer Druck, also Kraft von unten nach oben anzusetzen ist?? Im Schneider heißt es nämlich: Bei Dachüberständen ist für den AußendruckBEIWERT auf der Unterseite der Wert der anschließenden Wandfläche ....anzusetzen. Das würde ja Windsog, d.h. Kraft nach unten auf der windabgewandten Seite bedeuten. Grüße Thomas. |
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Nein das bedeutet dass es der gleiche Wert ist ( gleicher Zahlenwert UND gleiches Vorzeichen) Es gibt kein unten und oben in der Aerodynamik sondern nur zur Fläche hin und von der Fläche weg. Im EC gilt für GebäudeAUSSENhülle: Druck zur Fläche positiv, Druck weg von Fläche negativ. Ja das ist Richtig! Aber es wirk gleichzeitig auch ein Windsog auf der Oberseite des Dachüberstandes, also eine Kraft ''nach oben'' Man sollte das überlagern ... steht im EC auch so drin, wenn du den Satz zu Ende liest PS: Auch wenn ich kein Fan vom Eurokot bin, muss ich sagen ist der EC-1-1-4 wirklich gut gelungen. Man kann damit fast für jede Konstruktion die Windkräfte berechnen, vorausgesetzt man kennt die Grundlagen. Das was einem im gesamten Eurokot zur Weißglut führt ist eher die alsolut unzulängliche weil schwammige und somit zu viel Interpretationsspielraum gebende Formulierung, von an sich klaren technischen bzw mechanischen Zusammenhängen... ... aber so ist es halt, wenn statt deutschen Ingenieuren englische Juristen technische Regelwerke schreiben
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Letzte Änderung: von cebudom.
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Ja das ist Richtig!
Aber es wirkt gleichzeitig auch ein Windsog auf der Oberseite des Dachüberstandes, also eine Kraft ''nach oben'' Man sollte das überlagern ... steht im EC auch so drin, wenn du den Satz zu Ende liest Heißt das, dass sich die Windlasten (Sog-oben/ Sog-unten) beim Überlagern dann gegenseitig aufheben würden? Oder sollte man jeweils den günstig wirkenden Anteil (entweder oben oder unten) zu Null setzten (bei veränderlichen Einwirkungen)? |
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Letzte Änderung: von Lenz.
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Ja. Entlastende Windlastanteile (auch für Teilflächen) sind auf Null zu setzen. Das gilt übrigens auch auf Dächern ohne Dachüberstand. Wenn man in den Bereichen I (und J ) Winddruck ansetzt, sollte man zumindest prüfen, ob das Weglassen des Windsoges in den Bereichen G und H ungünstigere Schnittgrößen hervorbringt. |
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Letzte Änderung: von Bealdor.
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Wenn man in den Bereichen I (und J ) Winddruck ansetzt, sollte man zumindest prüfen, ob das Weglassen des Windsoges in den Bereichen G und H ungünstigere Schnittgrößen hervorbringt.[/quote]
..deswegen fordert der Eurocode ja auch in der Anmerkung zu Tabelle 7.4a dass 4 Fälle zu berücksichtigen sind.. Vielen Dank für die bisherigen Antworten. hat geholfen grüße Thomas. |
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Hallo! Da stimme ich dezent zu. Was ich jedoch vermisse, ist das Bild 11 aus der DIN 1055-4 (2005), welches die Druckbeiwerte auf die innen liegenden Oberflächen seitlich offener Baukörper regelt. Gruß taw |
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Letzte Änderung: von taw.
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