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Gast
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Ich diskutiere mit meinen Bauherren weder über meine KFZ Kosten, noch über mein Handy.
Das ist doch kleinbürgerlicher Killefitz. Wenn, und nur wenn mal die Höhe des Stundensatzes kritisiert wird, bringe ich i.d.R. den Vergleich zu anderen akademischen Berufen (Ärtzte, Rechtsanwälte), im Steigerungsfalle die Autowerkstatt, oder den Miele Service. In den allermeisten Fällen wird der Stundensatz doch gar nicht hinterfragt bzw. von professionellen Auftraggebern (Hausverwaltungen, Industrieunternehmen, usw) eher als sehr günstig angesehen. Mit dem Satz "der Stundensatz muß vermittelbar sein" kann ich daher wenig anfangen. |
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"....i.d.R. hat der Selbstständige mehr von seinem Gehalt...."
"Viele Selbstständige rechnen sich ja bekanntlich "arm" ...." Träum weiter ...., fehlt nur noch "Brutto für Netto" und ob der AG ne Rechnung braucht ..... |
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Wenn drei Angebote auf dem Tisch liegen und bei Deinem liegt der Stundensatz 40% oder mehr über den der anderen, dann solltest Du schon gute Argumente dafür haben. |
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Für die ganz Begriffsstutzigen kann man ja auch das 3500,- Brutto (entspricht Netto ca. 2.400,- Stkl.3) Beispiel hernehmen. A) Angestellter: Nettogehalt 2.400,- / Monat Auto, Reparaturen, Kaskoversicherung, tanken, Smartphone, privater Laptop, Tablet, Rechtschutzversicherung.... von Nettoeinkommen zu zahlen ![]() Auto, Reparaturen, Kaskoversicherung, tanken, Smartphone, privater Laptop, Tablet, Rechtschutzversicherung.... kostenlos, da bereits von Betriebskosten der Firma bezahlt Wer von beiden hat mehr vom Nettogehalt? Den geldwerten Vorteil kann sich ja jeder selber ausrechnen. Es handelt sich dabei mit Sicherheit um keine Peanuts. Ich kenne z.B. einen selbst. Anwalt, der eine S-Klasse fährt - aus steuerlichen Gründen, um den Gewinn zu schmälern. Die Leasingrate ist 4-stellig. Der normale angestellte Anwalt hingegen müsste das vom Netto bezahlen. |
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"Ich kenne z.B. einen selbst. Anwalt, der eine S-Klasse fährt - aus steuerlichen Gründen, um den Gewinn zu schmälern."
Und am besten den Gewinn auf unter 0 schmälern .... Du träumst ja immer noch... |
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Jede Mark, die man von der Steuer absetzen möchte, muß man erstmal verdienen und die privaten Kilometer müssen als geldwerter Vorteil auf die Einkommensteuer angerechnet werden. Der Anwalt kann natürlich ein gefaktes Fahrtenbuch führen und nachweisen, das er nur beruflich fährt, aber wenn das rausmommt, dann könnte er auch seine Zulassung als Anwalt verlieren. Also: wer ein teureres und größeres Auto fährt, als er eigentlich sollte, hat für gewöhnlich ein persönliches Problem, kein Steuerproblem.
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