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Hallo IBSz, das sind (ganz) einfache Hilfsmittel für die schnelle Ermittlung/Abschätzung - natürlich darfst du auch genauer rechnen, musst aber nicht (außer du hast wirklich alle Daten griffbereit, um von potentiellen Arbeitsstunden in deinem Büro wirklich auch auf die reinen Projektstunden zu kommen und um den Gemeinkostenfaktor exakt ermitteln zu können). Derzeit wird z.B. die passende PEP7-Artikelserie gerade wieder im DIB veröffentlicht. Abgesehen davon: beim "Stundensatzrechner AHO" gehen sie nicht von 1000 Stunden aus... Grüße P.S.: Im Text über der Praxishilfe steht außerdem folgender Satz
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Letzte Änderung: von Alsheimer.
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Stundensatz hin oder her, entscheident ist was hinten rauskommt
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... und was nach außen glaubhaft vermittelbar ist. |
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... dazu sind imho die AHO-Rechenansätze (Weg 1+2) besser geeignet als die Siegburg-Tabellen. Die Bauherren kennen meist ihr eigenes Bruttomonatsgehalt sehr gut und eine komplexe Aufschlüsselung (Weg 3) ist eher erschlagend, denn Transparenz schaffend... |
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Letzte Änderung: von Alsheimer.
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ich gehe mal davon aus, dass die eine Aufschlüsselung auch nicht weiter interessiert. Die sehen die Zahl und dann sagen die sich "ok, kann passen" oder "will der mich auf den Arm nehmen?". |
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Die AHO-Gemeinkostenfaktoren finde ich persönlich ganz schön hoch. Da ist ja auch wirklich alles mit reingerechnet. Für größere Büros ist das sicher okay. Wenn man als Einzelkämpfer damit rechnet, sicherlich viel zu hoch. Da gibt es viele Faktoren, die man sicher dem Bauherrn nicht so verkaufen kann. Stichwort Kfz. Der Normalbürger zahlt sein privates Kfz vom Einkommen (Bruttolohn bzw. Nettolohn). Wenn man beim AHO Rechner z.B. den Bruttolohn eingibt ist aus Bauherrensicht das Kfz da schon mit drin. Im AHO Faktor taucht das Kfz dann nochmals auf. Bei den meisten Einzelkämpfern wird sicher das Kfz auf den Faktor/Büro laufen, dafür machen sie aber Abstriche im Bruttolohn, weil sie ja geldwerten Vorteil haben. Beim Kfz sind das schon mal bis zu 500 Euro im Monat (netto) die man durch ein berufliches Kfz einsparen kann. Weiter gehts mit dem Smartphone. Der Einzelkämpfer hat i.d.R. nur ein Smartphone was auf die Firma läuft. Privat muss er kein zusätzliches bezahlen -> ebenfalls geldwerter Vorteil, der sich direkt auf das Nettoeinkommen auswirkt... usw. Von daher kann man den Bruttolohn eines Selbstständigen nicht direkt mit dem eines Angestellten vergleichen. i.d.R. hat der Selbstständige mehr von seinem Gehalt, weil er viele Dinge nicht privat davon bezahlen muss. Viele Selbstständige rechnen sich ja bekanntlich "arm" und lassen alles, was nur irgendwie legal geht, übers Büro laufen. |
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Letzte Änderung: von IBSz.
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