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Hallo zusammen,
ich bin mir etwas unsicher welche Nutzlasten ich für Umkleideräume für einen Sportplatz ansetzten muss. Ich denke dass 3,0 kN/m² ausreichend sind. Ich würde mich über ein paar Meinungen und Erfahrungen sehr freuen. Viele Grüße Jürgi |
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vpi Bayern äussert sich bei Schulen zu einem "ähnlichen" Thema so:
Lotrechte Nutzlasten in Schulen sind generell in DIN EN 1991-1-1 festgelegt. • Da es sich bei Sanitärräumen nicht um „frei begehbare Flächen“ wie bei Fluren handelt, bestehen aus Sicht des Koordinierungsausschusses keine Bedenken, die Sanitärräume der Kategorie C1 zuzuordnen: qk = 3,0 kN/m2 , Qk= 4,0 kN Quelle: www.vpi-by.de/informationen_technisch.html Dort bei den Mitteilungsblättern Meiner Meinung nach hat das eine gewissen Analogie. |
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Hallo FischerH,
vielen Dank für die Antwort und die Hinweise. Es ist richtig, dass die Umkleideräume mit Sanitärräumen verglichen werden können. Ich persönlich finde 3,0 kN/m² doch ganz schön viel. Gruß Jürgi |
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Da kann es aber schon auch mal hoch hergehen...
www.spiegel.de/politik/deutschland/merke...nutzen-a-975667.html |
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