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Hallo Kollegen,
muss nach EC die Windlast auf einen Fassadenpfosten mit der Holmlast kombiniert werden. Gem. DIN 1055 war dass nicht notwendig. Grüße Bernhard |
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Hallo Bernhard,
laut meinen Schneider Bautabellen 20.Auflage S.3.21 gilt nach DIN EN 1991 wie bisher "Wind- und horizontale Nutzlasten bracuhen nicht überlagert zu werden". Schöne Grüsse, Thomas IBL - Statik+Denkmalpflege+Bauphysik+Holzschutz
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Es gibt aber noch die ETB-Richtlinie für "Bauteile die gegen Absturz sichern". Hiernach sind Holm- und Windlasten zu überlagern.
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Die ETB-Rili ist doch noch eingeführt, oder? Und dazu gibts nen kurzen Satz, wo drinsteht: (so etwa) Holmlast bei "notwendigen" Treppen, Laubengängen etc. ist mit Wind voll zu überlagern. Also nicht grundsätzlich. ![]() Me transmitte sursum, Caledoni!
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Mmh, vielleicht habe ich was übersehen, aber im NAD zur DIN EN 1991-1-1 steht:
Eine gleichzeitige Berücksichtigung von Nutzlasten, Wind (und Schnee) ist nach DIN 1991-1-1 nur bei Dächern (Kategorie H) nicht erforderlich:
... aber wie gesagt, vielleicht steckt in einer der vielen Seiten (oder in einem anderen Normteil) noch eine andere Aussage... |
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Ergänzung:
gemäß Auslegung zu Anhang A, Tabelle NA.A.1.1, der DIN 1990 (mit NAD) vom 09.08. 2012 gilt:
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